hier ja viele Derivatekäuferprofis am Werke. (Optionen usw.)- Wie sieht es jetzt eigentlich mit den Plänen der Besteuerung aus und wie wird sich das alles durch Steueränderung verändern? Hat jemand von euch mal durchgerechnete Beispiele? Lest euch mal den Artikel durch und sagt mir eure Meinung, Danke! Am besten ihr bringt mal konkrete Bdeispiele. Ist für mich plastgischer.
s eit Jahresanfang gilt das neue Jahressteuergesetz. in der Finanzwelt sorgt es für Furore, von Privatanlegern bekommt es (noch) wenig Aufmerksamkeit. dabei könnte es gerade für sie weitreichende Folgen haben. dreh- und Angelpunkt ist die Fra-ge, ob hebelprodukte wie Optionsscheine und knock-out-Zerti-fikate den Termingeschäften zuzuordnen sind. damit würden sie unter die begrenzte verlustverrechnung bei Termingeschäften fallen, die es Anlegern nur bis 20 000 euro erlaubt, verluste zu verrechnen. diese asymmetrische Besteuerung ist ohnehin umstritten und dürfte laut deutscher derivate verband (ddv) keinesfalls noch ausgeweitet werden. Auch dass die grenze mittlerweile von 10 000 auf 20 000 euro erhöht wurde, sei reine kosmetik, kritisiert die Aktionärsvereinigung dsw. durch die neuregelung könnte es passieren, dass steuern anfallen, obwohl keine gewinne erzielt wurden und dem Anleger dies im Zweifel erst ein Jahr später bei der steuererklärung bewusst wird. und das sei schlicht verfassungswidrig, so die dsW.Zumal es gute gründe gibt, Optionsscheine als normale Fi-nanzprodukte einzustufen. relevant ist die erfüllungsweise. Termingeschäfte werden zu einem später vereinbarten Zeit-punkt ausgeführt, Optionsscheine werden „Zug um Zug“ er-füllt. dieser unterschied sollte auch steuerlich unterschiedlich behandelt werden, fordern ds W und ddv. der streit mit dem Fiskus ist keinesfalls ein nischenthema, sondern dürfte hun-derttausende Privatanleger betreffen. denn hebelprodukte als eil der eigenen handelsstrategie zur depotabsicherung ein-zusetzen und um hohe verluste zu vermeiden ist eine gängige Praxis. die würde erschwert, weil man gewinne und verluste nicht vollumfänglich verrechnen könnte.dass eine neuklassifizierung von Optionsscheinen überhaupt zur debatte steht und dies im gesetz nicht klar definiert ist, stößt der Tradingwelt zusätzlich bitter auf, weil das Bundes-finanzministerium (BMF) letzten Juni in einem entwurf des Anwendungsschreibens dies explizit ausgeschlossen hatte. von diesem politischen entwurf abzuweichen, käme einem ge-ständnis der Politik zu ihrer feindlichen gesinnung gegenüber Privatanlegern gleich, donnert die ds W gen BMF und rüstet sich, klage einzureichen. der ddv indes fordert, im finalen Anwendungsschreiben klarheit zu schaffen. Wie wir erfahren, treffen sich die obersten Finanzbehörden von Bund und Länder am 23./24.2. dann soll es auch um die gretchenfrage gehen: Fiskus, wie hälst du es mit den Optionsscheinen? |