'Es gibt ein Infektionsschutzgesetz bezüglich Corona aber nicht für Influenza und andere saisonale Infektionen. Der Staat hat also nicht das Recht die Corona-Einschränkungen zu lassen weil Krankenhäuser mit Influenza und RSV belastet sind. Wenn er das will muss er die entsprechende Rechtslage schaffen...Auch die Testpflicht auf Corona bei Besuch von Einrichtungen wie Altenheimen und Krankenhäuser ist rechtlich nicht mehr in Ordnung. Auch Influenza kann Vulnerable umbringen. Diesbezüglich wird aber nicht getestet. '
That's right. Die begründete Sorge zieht durch die Reihen der Pflegekräfte, dass die Maske 'für immer' bleiben wird, weil immer irgendwas infektiöses umgeht dessen Verbreitung es zu verhindern gilt. Natürlich kann es nicht darum gehen, einen evidenzbasierten medizinischen Nonsense in eine dazu passende Rechtsform zu giessen, sondern diesen Nonsense aus dem Verkehr zu ziehen und durch medizinische Plausibilität zu ersetzen.
Medizinisch plausibel und auch allgemeinmenschlich geboten ist, eine Infektionskrankheit nicht zu verbreiten und schon gar nicht in Pflegeheimen oder Kliniken. Man geht also gar nicht erst hin, wenn in Ausnahmefällen aber doch dann so dass der Fremdschutz gewährleistet ist. Dies gilt für alle Infektionskrankheiten es sei denn es liegt eine pandemische Situation vor. Eben die liegt für das Coronavirus nicht mehr vor, seitdem es zu einer Erkältungsvariante unter anderen mutieren konnte.
Eine generelle Masken-, Test- und Isolationspflicht in dieser Situation mag als legal darstellbar sein und auch den paternalistischen Bedürfnissen der evidenzbasierten Ideologen entsprechen, eine medizinische Rechtfertigung gibt es dafür jedoch nicht mehr. Das weiss auch jeder 'auf Station', weshalb man das 'Regime' zu unterlaufen sucht wo es nur irgend geht. |