als sich so mancher zurzeit eingestehen wird wollen. Unabhängig von der eh schon recht verqueren Gesamtsituation, (Lug und Betrug am Kunden, zu kleine AdBlue Tanks, Softwaremanipulationen usw.) Hat sowohl die Politik als auch die Automobilindustrie, und zwar ALLE HERSTELLER, nicht nur die DEUTSCHEN, folgendes Hauptproblem. Sie haben sich in eine schier ausweglose Situation begeben, und zwar in der Form, das ALLE KUNDEN, ihre Fahrzeuge werden zurückgeben können. Warum ist das vermutlich so? Ein Fahrzeugkauf, erfolgt fast ausnahmslos, der Betrachtung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, als da wären, Kraftstoffverbrauch, Haltungskosten, Versicherungskosten, KFZ-Steuer usw. Kosten die im Verkaufsprospekt eines Herstellers hinterlegt sind, sind verbindlich, in der Form, dass sie ca. 10%tige Abweichungen nicht überschreiten dürfen. Wenn nunmehr als realistischer Verbrauchswert für AdBlue mit ca. 4Ltr. auf 1000 Kilometer als tatsächlich existent angesehen werden muss, allein schon resultierend aus einem schließen des „Temperaturfensters“ via „Softwareupdate“ dann ergibt sich daraus ein Anstieg im durchschnittlichen Minimum, um nicht etwa max. der zulässigen 10%, sondern eher durchschnittlich um im min. ca. 50%. Daraus resultiert nun wieder ein unmittelbares Wandlungsrecht, da die Hersteller diesen erhöhten Verbrauch nicht „wegzaubern“ können. Von daher sind sie auf das ausschließliche „Wohlwollen“ ihrer Kundschaft geradezu angewiesen, nicht die Hersteller und unsere Politik halten nunmehr die ausschließliche Macht des aktiven Handelns in ihren Händen, sondern die ehemaligen Käufer. Der Erwerber kann von daher entscheiden, Wandlung des Vertrages oder Instandsetzung (tatsächliche Nachrüstung via Soft- als auch Hardware), und zwar zu ausschließlicher Last des jeweiligen Herstellers. Das Produktionsgewerbe des Kfz- Handwerks, entspringt wie das Wort schon sagt, dem Handwerksrecht. Daraus wiederum leitet sich das o.g. Wandlungsrecht (Rückgabe des Fahrzeugs) vom Kaufvertrag ab, siehe Quelle: http://www.abc-recht.de/ratgeber/haus/tipps/handwerkerleistungen.php Auch der Verweis eines zur Ablehnung reichenden Grundes (Härtefallklausel) für die Hersteller, aus unverhältnismäßigen Kosten für die Automobilproduzenten scheidet aus, da ja vormals in Bezug auf den Verbrauch (gerade bei AdBlue) wissentlich „geschummelt“ wurde. Nunmehr wird klar, warum international solch eine ungewöhnliche Stille herrscht, den weltweit werden die Dieselfahrzeughersteller erahnen können, welche Welle der Konsumentenwut, ihnen wird entgegenschlagen wollen, wenn diese erst einmal begriffen haben, dass sie diesmal eben nicht nur Bittsteller sind, sondern tatsächlich nach derzeit gültiger Rechtslage, wenn nicht nachträglich am Recht „herumgebogen“ wird, sie als vermeintliche Gewinner das „Konsumenten- Schlachtfeld“ werden verlassen können, entweder in der Form, dass ihr Fahrzeug den aktuell neusten technischen Möglichkeiten nachgerüstet werden muss, und zwar ohne Selbstbeteiligung“ oder eben eine Wandlung des Kaufes, auch bei Gebrauchtwagen, dann aber eben zum Zeitwert, also mit „Selbstbeteiligung“ wird stattfinden müssen. Für uns als Baumot- Aktionäre ein ganz hervorragendes Szenario, da sich viele der Gebrauchtwagenfahrer für eine solche Lösung begeistern werden. Siehe hierzu Info zu AdBlue Verbräuchen, Quelle: http://www.autobild.de/bilder/...-auf-einen-blick-10685997.html#bild1 Man beachte dabei die teilweise minimalistischen Behältergrößen und Verbrauchsangaben von zum Teil 0,8 Ltr. auf 1000 KM. |