es entspricht aber nun mal der Realität, und diese Form einer nochmaligen Substanzbesteuerung von bereits versteuertem Geld ist aus Gerechtigkeitserwägungen m.E. eigentlich sogar gänzlich abzulehnen.
Das ist hier aber wie gesagt noch nicht einmal das einzige Problem.
Bei der alten Erbschaftssteuer (vor den Änderungen 2023) lagen die Verwaltungskosten der Erhebung der Erbschaftsteuer mit Ausnahme weniger Bundesländer, Bayern, Hessen, manchmal Baden Württemberg und den beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen regelmäßig über den Einnahmen.
Die Erbschaftssteuer ist im Hinblick auf den hohen Bewertungsaufwand bei der Erhebung schon immer eine außerordentlich ineffiziente Steuer gewesen, bei der die Verwaltungskosten einen Großteil der Einnahmen auffressen, oder oftmals sogar übersteigen. In vielen Bundesländern ist sie sogar ein Verlustgeschäft.
Durch die nun 2023 in Kraft getretenen neuen Bewertungsregeln für Immobilien, dürften die Einnahmen nun in Zukunft länderübergreifend steigen, hier hat übrigens also bereits eine faktische (und auch bedeutsame) Erhöhung der Erbschaftssteuer stattgefunden. https://www.lenhart.immobilien/erbschaftssteuer-immobilien-erben/
Das Problem dabei, früher wurden dabei die sogenannten steuerlichen Einheitswerte zu Grunde gelegt, die man für jede Immobilie nachschlagen konnte, nun soll dabei auf tatsächliche Verkehrswerte abgestellt werden, was ein aufwändiges Immobiliengutachten erforderlich macht, in dem dann Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren und Vergleichswertverfahren nebeneinander durchgeführt werden. Wer schon mal ein Immobiliengutachten in den Händen oder sogar selber in Auftrag gegeben hat, weiß, um was für es einen Umfang es dabei geht und welche Kosten dabei anfallen. Sowohl die Erstellung, als auch die Prüfung solcher Gutachten ist dabei Arbeit für einen professionellen Immobiliengutachter. Die Finanzämter müssten diese Leistungen entweder externalisieren oder massiv einstellen, ich kann mir zumindest kaum vorstellen, dass die Finanzämter mit solchen Leistungen ansonsten nach dem status quo nicht überfordert wären.
Immobiliengutachten sind zudem von allerlei Ermessenspielräumen durchzogen, eine Zunahme kostenintensiver langjähriger Verwaltungsklagen ist dabei insofern ebenfalls absehbar.
Wie viel bei dieser impliziten Erhöhung der Erbschaftssteuer tatsächlich in den Staatskassen der Länder verbleibt, wird sich dann in den nächsten Jahren also erst noch zeigen müssen.
Der damit verbundene Verwaltungswust ist jedenfalls gigantisch (wobei sich dieselbe Problematik in vielen Ländern nicht weniger bei der Neugestaltung der Grundsteuer ergibt).
Auch damit hören die Probleme bei der Erbschaftssteuer dann aber noch lange nicht auf.
Wenn man einen Blick in unser normatives Erbrecht wirft, so erkennt man schnell, dass dieses von zwei wesentlichen Gedanken geleitet ist, der Testierfreiheit, sprich, dem freien Willens des Erblassers, auf der einen Seite, und familiären Versorgungsverpflichtungen auf der anderen Seite.
So ist dann z.B. im Hinblick auf das Pflichtteilsrecht, bei dem es sich um strenges Recht handelt, die eine Hälfte des eigenes Vermögens bereits nach einem bestimmten Schlüssel gebunden, über die andere Hälfte kann hingegen ohne irgendwelche gesetzlichen Vorgaben frei entschieden und testiert werden.
Diese beiden Elemente, den Respekt vor dem freien Willen des Erblassers auf der einen Seite, sowie den im Pflichtteilsrecht enthaltenen familiären Vorsorgegedanken auf der anderen Seite, die in unseren Erbrecht in einen gleichberechtigten Ausgleich gebracht werden, sollte man schon richtig durchdringen und auch bei der Steuergesetzgebung in angemessener Weise berücksichtigen.
Der Staat tritt dabei nämlich seinerseits als eine Art zusätzlicher Miterbe auf, der mit seinen Forderungen, sowohl die eine Seite, den freien Willen des Erblassers, der nur über die Hälfte seines Vermögens wirklich frei verfügen kann, als auch den auf der anderen Seite den im Pflichtteilsrecht zum Ausdruck kommenden verpflichtenden familiären Vorsorgegedanken weiter beschneidet.
Setzt man den Steuersatz zu hoch, so müsste man sich irgendwann fragen, was von der Ratio dieser leitenden Rechtsgedanken dann eigentlich überhaupt noch übrige bliebe? Und in welchem Verhältnis stünde das zu den Inneffizienz- und Kostenproblemen bei der Erhebung?
Hinzu kommen dann auch noch besondere Probleme, bei der Besteuerung von Familienunternehmen, die vererbt werden. Wenn Die Unternehmen verkauft oder u.U. sogar liquidiert werden müssten, um die Erbschaftsteuer zahlen zu können, wäre das nun ebenfalls kontraproduktiv.
Löcher im Bundeshaushalt ließen sich damit zudem noch nicht einmal stopfen, da es sich um eine Steuer der Länder handelt.
Und was bedeutete eine deutliche Erhöhung der Erbschaftssteuer überhaupt für eine Gesellschaft?
Wohlstand für seine eigene Familie schaffen und auch erhalten zu können, ist nicht nur ein Kernbedürfnis und Lebensziel des Menschen, sondern ja irgendwo auch ein wesentlicher Motor, überhaupt nach Wohlstand zu streben, und zudem ei und unabdingbares Element jeder freien Gesellschaft.
Wo der Staat diese Möglichkeiten allzu sehr beschneidet, treibt er die Wohlhabenden am Ende aus dem Lande. Wenn es dann zu Lasten der wirtschaftlichen Absicherung der eigenen Kinder ginge, hörte vermutlich bei vielen das Verständnis auf. Wenn es für die eigene Familie mit prohibitiv hohen Kosten verbunden wäre im eigenen Land zu bleiben, dann bliebe - sofern eine Abwanderung keine sonstigen zu großen Nachteile mit sich brächte - dann ja auch keine wirklich sinnvolle Alternative.
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