Zur Zeit steht der Dax bei über 5500 und die Aktie der Deutschen Post AG bei 9,60 €. Nach den letzten Schwankungen ist zwar eine echte Bodenbildung nicht in Sicht, aber dennoch könnten einige Trendsignale ausgeprägt werden. Beim Dax steht bei ca. 5650 ein Ausbruch aus dem steilen Abwärtstrendkanal in neutrale Bereiche bis über 6100 an. Bei der Post wird im Bereich von 10,03-10,06 € ein neues Kaufsignal ausgegeben. Diesen Bereich wird die Post jedoch nicht vor dem obengenannten Ausbruch des Dax erreichen. Da jedoch der Trendkanal des Dax stetig sinkt, wird der Durchbruch in den nächsten Tagen erfolgen - selbst wenn zwischendurch noch ein paar negative Tage dazwischen liegen. Zeitlich würde das auch sehr gut zu der anstehenden Q3 Berichtssaison passen, da viele Abschläge bereits im Markt eingepreisst sind, und somit viel Platz für "überraschende" positive Momente vorhanden ist. Für diejenigen, die es interessiert, weise ich darauf hin, dass ich nicht mehr in einem beliebten Forum der Commerzbank (Kaufen Kursziel 28 €) poste, weil dort der Einfluss eines bestimmten Reptils übermächtig geworden ist, und eine sachliche Kommunikation für mich nicht mehr gegeben ist. Meine dort eingestellten Beiträge haben jedoch zumindest einige grundsätzliche Bedeutung und sind nicht auf eine einzelne Aktie beschränkt. Nur noch ein Wort zur Selbstdarstellung der Deutschen Post in der Öffentlichkeit: Solange die Bundesregierung - vertreten durch den Bundesminister der Finanzen - nicht einschreitend tätig wird, wenn nachhaltig Wertverlust durch schlechtes Verhalten oder schädliche Äusserungen von Vorstandsmitgliedern der Deutschen Post AG eintritt, werden die staatseigenen Wertpapiere den Wert des Bundesvermögens vermindern.Es geht nicht an, dass Bundesbeteiligungen, welche auch irgenwann zum Verkauf anstehen können, nicht durch eine restriktive Kontrolle des BMF im Wert erhalten oder vermehrt werden. Sollte dazu eine Abmahnung des Vorstandes oder gar Entlassung notwendig sein, darf natürlich nicht gezögert werden die vorhandene Stimmenanzahl bei einer Hauptversammlung dafür einzubringen. Dazu ist der BMF bei einer ordnungsgemäßen Finanzverwaltung verpflichtet. Ich bin noch am Überlegen, ob nicht ein auffälliges Missverhältniss beim Sponsoring zwischen Leistung (Geld) und Gegenleistung (Werbung auf dem Trainingsanzug) vorliegt, das einer strafrechtlichen Überprüfung standhalten kann. "Du wirst es sehen - oh ja mein Schatz, du wirst es sehen." Der Chartlord |