Die forensische Prüfung für Dezember 2019 wird Aufschluss darüber geben, ob Umsatz und Gewinne korrekt ausgewiesen wurden. Anhand dieser Daten werden dann Plausibilitätsprüfungen für die übrigen Monate vorgenommen, d.h. es kann ziemlich genau festgestellt werden, ob alles korrekt ausgewiesen wurde. Wenn dann Umsätze und Gewinne vorhanden sind, ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass 2016-2018 zu hohe Umsätze und Gewinne Gewinne ausgewiesen wurden sind. Schließlich müsste dann in einem Jahr das reale Umsatzwachstum deutlich über den ausgewiesenen Werten gelegen haben. Ich glaube aber kaum, dass WDI 2018 nur eine Milliarde Euro umgesetzt hat, dann aber 2019 der Umsatz um 100% gestiegen ist. Ich hoffe du kannst mir folgen.
Wenn also alle Umsätze und Gewinne tatsächlich vorliegen, muss auch das Geld auf den Treuhandkonten vorhanden sein. Zumal der Wechsel des Treuhänders zum Jahresende lediglich eine Formalie ist, die bei Bankdienstleistungen nicht unüblich ist.
Der von KPMG genannte Beleg, der nicht vorhanden war, ist zudem nur im Rahmen der forensischen Prüfung erforderlich. Nach IFRS jedoch nicht. Es ist deshalb auch nicht ungewöhnlich, dass dieser nicht vorliegt und demgemäß handelt es sich wahrscheinlich nur um eine Formalie.
Auch wenn der fehlende Beleg von vielen Seiten als Indiz für Bilanzmanipulation gewertet wird, darf man sich davon nicht beunruhigen lassen. Denn es handelte sich, wie mehrfach beschrieben, um eine FORENSISCHE Prüfung. Die IFRS Anforderungen, die schon als relativ streng angesehen werden, erfordern lediglich eine Saldenbestätigung, welche vom Wirtschaftsprüfer mit der Plausibilitätsprüfung abgeglichen wird. |