@Vorredner 1. Ich verwechsle gar nichts, weil ich lediglich beschrieben habe, wie viele Fluggäste die Piloten mittlerweile sehen, meine eigene Sichtweise aus den entsprechenden Sätzen gar nicht hervorgeht.
Die Menschen, die ich beschrieb, denken sicherlich nicht an "notwendige Umstrukturierungen", da sie ja in der Mehrheit keine Aktionäre und erst recht nicht solche der Lufthansa sind. Der Pöbel sieht in erster Linie eine Berufsgruppe die mehr auf der Gehaltsabrechnung hat als der Durchschnittsverdiener. Deshalb ist der Pleb wütend und ja, er ist neidisch. Denn selbst wenn es sich die Lufthansa leisten könnte weiter hohe Gehälter zu bezahlen, würde der Mob immer noch blöken, so wie er es immer tut, wenn jemand mehr verdient.
2. Aus unserer Sicht, also der des Aktionärs, muss die Lufthansa dringend wettbewerbsfähiger werden. Dazu gehört auch die Frage der Gehälter und der Ruhestandsbezüge. Das ist aber nur ein Aspekt der Sache. Die Golfairlines sind ja nicht deshalb so erfolgreich, weil sie ihre Mitarbeiter unterdrücken würden, sondern vor allem, weil der Staat hervorragende Bedingungen für die Branche geschaffen hat. Da fallen selbst die schwer nachzuweisenden Subventionen nicht mehr so ins Gewicht.
Das Erfolgsrezept sind niedrige Steuern (0% Einkommenssteuer), niedrige Flughafengebühren und wenig Bürokratie. Insofern muss die Lufthansa ihr Lobbying beispielsweise gegen die Luftverkehrabgabe und Nachtflugverbote verstärken. Ich will damit sagen: Die Wettbewerbsfähigkeit der Lufthansa wird nicht allein durch die Gehälter der Angestellten bestimmt, sondern zu einem großen Teil auch durch die Politik.
3. Zu meinem Beispiel mit dem Chrysler-Prozess in den USA ist zu sagen, dass es eben ein Beispiel für die Unwägbarkeiten der amerikanischen Justiz ist und keinen Vergleich darstellt. Vor diesem Hintergrund ist deine Aussage, mein Vergleich hinke, sachlich falsch, da es, wie ich gerade schon angemerkt habe und es zum besseren Verständnis gerne wiederhole, kein Vergleich, sondern ein Beispiel war.
Inwieweit man daraus einen Bezug zu den möglichen Prozessrisiken seitens der Lufthansa bei unseren amerikanischen Freunden herstellt, bleibt jedem selbst überlassen. Ich für meinen Teil gehe, davon aus, dass sich durchaus ein mehr oder minder abstruser Vorwurf konstruieren ließe und ein Urteil, das unsere Logik respektive die der Lufthansa, nicht berücksichtigt, in den USA möglich ist.
Deshalb bleibt meine mehrfach - im Wissen, dass die Lufthansa prinzipiell versichert ist - gestelle Frage leider immer noch unbeantwortet: Zahlt die Versicherung auch dann, wenn der Lufthansa eine (Teil-)Schuld attestiert wird?
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