Abstimmungszahlen und Argumente wird AA als Gegner der NO-Fraktion mit Sicherheit aufgreifen (Argument: "Meine Schw.einereien haben sich nicht ausgewirkt").
Übrig bleibt dann u.a. das Argument für die Kläger, dass unrechtmäßig gestellte Abstimmungsbedingungen (alias "Schw.einereien") generell geeignet sind, von der Teilnahme an der Abstimmung abzuhalten (z.B. qua Entmutigungswirkung: "Meine Teilnahme hat unter diesen Bedingungen keinen Zweck, die Sache ist doch gelaufen, der Gerichtsweg ist mir zu kompliziert usw.") oder das Abstimmungsverhalten inhaltlich zu beeinflussen (Abstimmende waren irrig der Überzeugung, es handele sich um eine ehrliche Abstimmung durch einen ehrlichen Abstimmungsleiter, und sehen sich nun getäuscht in dieser Annahme und würden sich abstimmungstaktisch anders verhalten haben usw.).
Das Stellen unrechtmäßiger Wahlbedingungen ist, wie das Stellen unrechtmäßiger Ausschreibungsunterlagen bei öffentlichen Vergaben, immer sehr problematisch und gerichtsanfällig. Entscheidend dürfte hier letztlich sein, wie empfindlich insoweit das us-amerikanische Recht ist.
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