nochmal zu deiner theorie. der erste knackpunkt ist nicht drillisch entscheidet ueber die wandlung sonder der anleihen inhaber. wenn z.b 26.73euro erreicht sind wuerde bei einer wandlung ja ein gewinn von 10% entstehen, aber um diesen zu realisieren muss der inhaber der anleihe nicht wandeln, den der preis fuer die anleihe steigt ja im selben umfang. sonst koennte investor xy die anleihe kaufen zum ausgabepreis , sofort wandeln und einen gewinn einstreichen, der verkaeufer wuerde in dem fall 10% gewinn verschenken und so dumm ist keiner. ein grund fuer eine wandlung koennte sein , ein interesse an der dividende, sprich kurs der aktie geht auf 24,30euro, der anleiheninhaber wandelt , kriegt aktien , kriegt dividende. geht der kurs nicht auf 24.30euro, faellt z.b der kurs unter 20euro kriegt der anleiheninhaber seine 0.75%zins .eigentlich ne echt feine sache , nen grund die anleihe zunehmen und nicht direkt in die aktie zuinvestieren(risiko minim @chrunchtime)
fazit um von kurssteigerungen zu profitieren muss nich gewandelt werden. weiss nich ob es wieder sone klausel gibt das ab einem gewissen prozentsatz der gewandelt wurde der rest zum wandel gezwungen werden kann?? das war bei der letzten so, wenn ich mich recht erinnere. was ich noch nich so verstehe ist die lock-upfrist(haltefrist)von 3 monaten????? |