Nein ,ich bin kein Jurist.Allerdings war ich sehr lange Schöffe,und hier gehts ja um sog.geflügelte Worte,welche ich interpretiert hatte. Und das das Konstrukt in den Verträgen sittenwidrig sein könnte,man die Klausel mit der Finanzierung möglicherweise auch arglistig eingefügt hat,dabei die Notlage Steinhoffs ( empfindliches Übel,Insolvenz und keinerlei Alternative ) ausgenutzt haben könnte,wird allgemein von Juristen,SdK und auch unserem Wulf in seinen Küchenvideos geteilt. Die Fragen welche sich ergeben sind: Hätte das Management das erkennen müssen,publizieren müssen? Wenn es das erkannt hatte ,aber keine andere Wahl hatte,es keine anderen Bankangebote geben konnte,hättes es das publizieren müssen? Was kann man heute tun in Fragen Anlegerschutz,Klagen gegen Gläubiger,Klagen gegen das MAnagement,hier sammelt SdK ja auch fleißig Laienargumente und Ansatzpunkte um mit diesen Fachanwälte zu füttern. Denn eins ist klar,so komplex wie Steinhoff dürfte kaum je ein Sanierungsverfahren gewesen sein, und unübersichtlich ohne Ende,das es hinterher auch zwei Juristen und drei Meinungen dazu geben könnte. |