FYI, meine Anfrage an die PR, warum die Abstimmungsergebnisse der HV nicht auf der Internetseite veröffentlicht wurden.
Das hatte bei w:o Bimbambino gestern gefragt. Gestern Abend habe ich die Frage deshalb an die PR gestellt, heute um 8.23 Uhr wurde sie beantwortet, das Antwortverhalten ist vorbildlich, wenngleich einem die Antwort (ich ahnte es und ich glaube diese Frage wurde vor 2-3 Jahren hier schon mal im Forum beantwortet) nicht hilft. Ich denke, wir Aktionäre von LuS sollten viel mehr Fragen an die PR stellen, das sollte sich insbesondere im w:o herumsprechen, dort wird oft seitenlang irgendwas diskutiert ohne das einer mal auf die Idee kommt bei LuS nachzufragen wenn man es selbst nicht 100% weiß.
Je mehr wir alle LuS mit unseren Fragen bombadieren, um so höher besteht die Chance, dass wir eine richtige Antwort bekommen und umso mehr fällt "denen" auf, dass sie vielleicht was ändern sollten - und zwar unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften. Steter tropfen höhlt den Stein. ---------------- ANFFRAGE AN PR ---------------- Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Homepage von Lang & Schwarz finde ich die Abstimmungsergebnisse zur Hauptversammung nicht. Wo finde ich diese oder sind diese nicht veröffentlicht? Im letzteren Fall bin ich der Meinung, dass die LuS AG § 130 Abs. 6 AktG unterliegt und LuS AG innerhalb von 7 Tagen nach der HV die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite veröffentlichen muss. Wenn Sie der Meinung sind, dass LuS AG dieser Vorschrift nicht unterliegt, bitte ich um Begründung.
Mit freundlichen Grüßen XXX
----------------- ANTWORT der PR: -----------------
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie führen aus, dass gem. § 130 Abs. 6 AktG börsennotierte Gesellschaften innerhalb von sieben Tagen nach der Versammlung die festgestellten Abstimmungsergebnisse einschließlich der Angaben nach Absatz 2 Satz 2 auf ihrer Internetseite veröffentlichen müssen.
Hierzu merken wir an:
Gem. § 3 Abs. 2 AktG gilt: "Börsennotiert im Sinne dieses Gesetzes sind Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist."
Die Aktie der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wird im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Das Basic Board ist kein Markt, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird.
Eine Veröffentlichungspflicht gem. § 130 Abs. 6 AktG besteht dementsprechend für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft nicht.
Bei Rückfragen steht Ihnen der Unterzeichner jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft |