Bei deutschen Brokern musst du explizit zustimmen, dass die Aktien verliehen werden dürfen. Schau mal in die AGB deines Brokers oder frag ihn einfach mal. Viele Institutionelle (z.B. Depotbanken) und auch Kleinanleger (allerdings treten die dann selber als Optionshändler auf) machen das auch, da sie dann noch zusätzlich Einnahmen (Leihgebühren) generieren. Bei einem so geringen Prozentsatz von 0,5 % wirkt sich der Leerverkauf kaum aus. In Europa müssen diese Leerverkäufe aber auch nach Ablauf einer Frist zwingend wieder "glattgestellt" werden, also der Leerverkäufer muss die geliehenen und verkauften Anteile wieder im Markt zurückkaufen. Eine Umschichtung geht hier nicht. Da ist das Europäische Recht wesentlich besser als das in den USA, da decken die HF teilweise mit weiteren geliehenen Anteilen und haben auch sonst noch so manche Tricks auf Lager. Meiner persönlichen Meinung nach würde bei LUS ein aggressiver Leerverkauf deutlich in die Hose gehen. Sofern die Angaben über den wirtschaftlichen Stand und Lage der FA stimmen, würden da Schnäppchenjäger und Kursverbesserer dem Ganzen sehr schnell einen Riegel vorschieben, den Kurs treiben und die verfügbaren Anteile mindern. Das würde für den Leerverkäufer sehr teuer werden, da er in jedem Fall die geliehenen Anteile kaufen muss, egal wie hoch der Kurs steht.
Da LuS in Europa gelistet ist, bringt also das Limit nichts. Anders wäre es, wenn die Firma in den USA an der Börse wäre, da nicht bekannt ist, wie der jeweilige deutsche Broker/Clearingstelle mit welchen Vereinbarungen mit den Amerikanischen Brokern und Clearingstellen agiert. Soll heißen, du kaufst Anteile einer amerikansichen Firma bei einem Deutschen Broker und verbietest ihm explizit das Verleihen. Der muss das allerdings über einen Amerikanischen abwickeln, da er ja nicht an der US-Börse handeln darf. Wie der das dann in seinem Rechtsraum abwickelt ist natürlich nicht bekannt. Sitzt dann allerdings ein Limit, kann er der sie auch nicht verleihen, da sie ja praktisch schon wieder im Verkauf sind.
|