Guten Morgen,
danke der Nachfrage, der Urlaub war klasse.
Danke auch für deinen Input, ich halte einen DES auf Ebene der International Holding weiterhin für sehr unwahrscheinlich bishin zu ausgeschlossen, den deinerseits angesprochenen Zwangsumtausch zum Nennwert mit Bezug zu den Wandelanleihen, kann man auf diesen Fall schon nicht mehr anwenden.
Die Wandelanleihen lagen auf Ebene der Steinhoff Finanz und diese Wandelanleihen wurden im Rahmen des ausgelösten CVA in normale Darlehensfazilitäten umgebaut und somit wurde Ihnen das Wandlungsrecht entzogen.
Aus Gläubigersicht forciert bzw. nutzt man einen DES um die Kontrolle an einem Untenehmen zu erlangen, dies war in diesem Fall hier bis dato jedoch noch nicht mal notwendig, da man sich die Anteile sehr preiswert holen konnte & des Weiteren auch satte share Pakete als Sicherheiten bei Banken hinterlegt waren. Was uns hier weiterhin fehlt ist eine voll belastbare Aktionärstruktur, jedoch haben weitere verfügbare Informationen über die Medien oder auch die Anwesenheit eines Proxy Anwalts der auf der HV2018 50,3% des Kapitals und somit der Stimmen vertreten hat halt schon eine Aussagekraft. ;-)
Wir haben im Fallverlauf bereits Eingriffe ins Gesellschafterverhältnis gesehen, aber halt nicht auf Ebene der Interntional Holding sondern auf den darunter liegenden Ebenen und ich gehe davon aus, dass es in dieser Form weiter gehen wird.
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