Luxemburg wird ja - insbesondere bei Finanzierungs- und Holdinggesellschaften - sehr häufig als Standort gewählt.
Zum einen besitzt Luxemburg ein sehr umfangreiches und steuerfreundliches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern. Dies sichert in vielen Fällen zum einen die Vermeidung von Doppelbesteuerung (also eine Besteuerung in beiden Ländern bei grenzüberschreitenden Sachverhalten) und resultiert dadurch - aufgrund des für Unternehmen steuerfreundlichen nationalen Steuerrechts in Luxemburg - zum anderen meist in einer Steuerfreistellung bzw. einer nur sehr geringen Besteuerung von bestimmten Einkünften (bspw. Veräußerungsgewinne, Dividenden, etc.) in Luxemburg.
Zum anderen war es zumindest bis vor ein paar Jahren noch möglich, dass man in Luxemburg im Vorfeld für gewissen Sachverhalte und gegen eine im Verhältnis moderate Gebühr sog. Rulings bei der dortigen Finanzverwaltung einholt, um für bestimmte Sachverhalte eine günstige Besteuerung zu erreichen. Solche Rulings wurden meines Wissens nach im Vorfeld zu größeren Transaktionen / Umstrukturierungen regelmäßig eingeholt, um steuerlich keine böße Überraschungen zu erleben (ob es solche Rulings heute noch gibt kann ich nicht sagen). Die genauen Details dazu kenne ich aber nicht, da solche Strukturen nicht mein Tätigkeitsgebiet sind / waren.
Das sind meist sehr komplexe und auf den Einzelfall ausgelegte Strukturen, deren Gründe und Rechtsfolgen in entsprechenden Stellungnahmen (sog. "Structure Paper") des Steuerberaters auf vielen vielen Seiten erläutert werden. Ich will dir nicht Hoffnung rauben, aber ohne dass uns die zugrunde liegenden "Structure Paper" des Steuerberaters von Steinhoff vorliegen, werden wir die genauen Gründe und den Umfang einer möglichen Steuerersparnis in Luxemburg nicht heraus finden können ;-)
|