So ganz habe ich deine Rückfrage nicht leider verstanden aber ich versuche trotzdem mal zu antworten:
Zunächst mal müsste eine Steinhoff Gesellschaft Scheingeschäfte mit einer der genannten "Scheinfirmen" getätigt haben und dadurch in Ihrer GuV einen entsprechenden Umsatz bzw. Ertrag realisiert haben. Zudem müsste die Gesellschaft in dem betreffenden Jahr insgesamt (aus steuerlicher Sicht) auch einen Gewinn erwirtschaftet und entsprechende Unternehmenssteuern gezahlt haben.
Diese Voraussetzungen müssten zunächst einmal vorliegen, denn nur wenn auf Ebene der jeweiligen Gesellschaften in den entsprechenden Jahren überhaupt Unternehmenssteuern gezahlt wurden, kann man theoretisch mit einer Steuererstattung rechnen. Mich würde es aber nicht wundern, wenn die Beteiligten sich für die Ausführung der Scheingeschäfte solche Konzerngesellschaften ausgesucht haben, die entweder in einem Niedrigsteuersteuerland sitzen und / oder sich evtl. in einer Verlustsituation befanden, um auf die Scheingeschäfte möglichst niedrige Steuern zahlen zu müssen aber im Konzernabschluss gleichzeitig hohe Gewinne ausweisen zu können (reine Vermutung!).
Sollte das entsprechende Unternehmen also durch die Gewinne aus den Scheingeschäften höhere Steuern gezahlt haben, dann sollte es durch jetzige die Stornierung der Scheingeschäfte (und dadurch die Reduzierung des Gewinns auf Ebene der Gesellschaft) grundsätzlich auch zu einer entsprechenden Steuererstattung kommen. Sollte die betroffene Gesellschaft trotz Erträgen aus den Scheingeschäften in einer Verlustsituation gewesen sein, würde sich durch die jetzige Stornierung der Scheingeschäfte "nur" ein steuerlicher Verlustvortrag ergeben, der - ja nach nationalem Steuerrecht - dann ggf. mit zukünftigen Gewinnen der jeweiligen Gesellschaft verrechnet werden könnte (dadurch würde man als zukünftig ggfs. niedrigere Steuern zahlen).
Das Ganze ist halt schwer zu beantworten, da der Jahresabschluss auf konsolidierter Basis für den gesamten Konzern veröffentlicht wird, die Unternehmenssteuern in den meisten Ländern aber auf Basis des Einzelabschlusses jeder einzelnen Konzerngesellschaft ermittelt wird. Da ich nicht weiß, auf welcher Ebene die Scheinerträge angefallen sind und in welcher Gewinn- oder Verlustsituation sich die betroffene Gesellschaft befand, kann ich auch nicht sagen, ob oder in welcher Höhe Steuererstattungen zu erwarten sind.
So, ich bin für heute erstmal raus und gehe zum Sport :-) |