und der Kritik seines Postings an dem meinem. Ich denke absolut nicht, das mein Posting "Unsinn" war und ich habe sicherlich kein "Pro HyperBulle" Posting abgegeben. HI ist ein vermeintlicher Rechtsanwalt, der hier seit dem 02.05.20 registriert ist und weitgehend kritisch zu WDI schreibt. Wobei sein Fachgebiet unbekannt ist. Ein Ermittler im Bereich Computerkriminalität muss nichts von Verkehrsrecht versehen, wird sich aber sicherlich nicht überheblich zeigen, wenn es um die Bearbeitung eines sachfremden Sachverhaltes geht. Fakt ist jedenfalls der Ermittlungszwang welcher sich für Strafermittlungsbehörden ergibt (s.a. 152, 160-163 StPO) >>> https://dejure.org/gesetze/StPO/160.html Einfach mal reinlesen, ist nicht viel und durchaus leicht zu verstehen. "Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten" Der Satz ist eindeutig und zusammen und gehört zusammen mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zur Frage: Sollte die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen eines Verdacht der Marktmanipulation beim zuständigen Richter einen Durchsuchungsbeschluss beantragen oder nicht. Letztlich prüft der Richter die Verhältnismäßigkeit und hat sie in diesem Fall wohl bejaht, was mich persönlich wegen eines evtl. höheren Schadens bei Vorliegen der Straftat nicht überrascht. Infolge wird in ein Grundrecht (Wohnung, Eigentum) eingegriffen, wobei man für jegliche Eingriffe eine Ermächtigungsgrundlage sprich ein Gesetz braucht. Die "Durchsuchung" wird in 102ff StPO geregelt und hat im vorliegenden Fall natürlich einzig den Grund zur "Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln" (s.a. 94/98 ff StPO).
Wie auch immer man übrigens das Verhalten der Medien bewertet. Für die LV war es meines Erachtens ein Vorteil erst nach XETRA-Schluss auf den Börsenplätzen agieren zu können, die man sicherlich leichter beeinflussen kann. Zumindest ist leichter ein tiefer Fall auszulösen, welcher Stop-Los reißt und man nächste Woche formulieren kann, dass aufgrund der Razzia ein Kursverlust von 8% ausgelöst wurde."
Führt mich übrigens auch zum nächsten sehr auffälligem Punkt. Insbesondere auch bei "HI". Wenn angebliche Rechtsanwälte solche Begriffe verwenden, haben sie entweder keinerlei Ahnung von der Materie, agieren grob fahrlässig oder verwenden vorsätzlich reißerische Begriffe die etwas ganz anderes bedeuten, was im vorliegen Fall vorliegt. Es war hier KEINE überraschend durchgeführte Fahndungsaktion (das bedeutet "Razzia" im juristischen Sprachgebrauch), die Maßnahme wurde auch nicht wegen des Verdachts der Untreue oder wegen irgendwelche möglichen Bilanzmanipulationen durchgeführt ... sondern man suchte / fragte gezielt nach Unterlagen zur Aufhellung des Verdachts der Marktmanipulation: Und das mit "fragen" meine ich auch so. Denn Grundrechtseingriffe begeht man nur, wenn es nicht anders geht. Sprich: Gibst Du es mir freiwillig? Und wen fragt man? Zunächst mal die Beschuldigten, gegen jene das Strafverfahren betrieben wird. Hier ist es die Vorstandsschaft was ein deutliches Indiz ist, das nicht explizit gegen Braun ermittelt wird!!! Sondern man nimmt die Vertreter der juristischen Gesellschaft, letztlich könnte die Maßnahme damit auch gegen einen noch unbekannten Mitarbeiter laufen.
Und nach was fragt man? Nachdem was zur Aufhellung des Verdachts der Marktmanipulation geeignet sein könnte, nachdem man durchsuchen und ggfs. auch beschlagnahmen darf. Was das alles sein kann wird von HI erneut ziemlich provokant in den Raum geworfen ohne weiteren Hinweis. Dabei ist das leicht zu beantworten. Im Grunde darf man fast alles unter bestimmten Umständen. Eine Mordwaffe, ein Auto, ein Handy, wenn es sein muss einen Flugzeugträger. Aber was geeignet sein "könnte" und was ich beim Richter deswegen beantrage, legt man im Vorfeld fest. Ein Auto braucht sicherlichlich nicht beschlagnahmt werden. Und ein blutiges Messer aus der Küche sicherlich auch nur dann, wenn als Zufallsfund der Dursuchung dasselbe noch in der Sekretärin am Boden steckt. Danach wird also nicht gesucht (gibt somit keinen Grund im Toilettenkasten nach einem USB-Stick zu suchen oder das Besteck in der Küche nach Vollständigkeit zu prüfen). Auch wird die Staatsanwaltschaft sicherlich NICHT(!), die Durchsuchung nach Finanzdaten, Umsatzbelegen, Bilanzen etc. beantragt haben. Warum? Weil deren Auswertung sie nicht leisten kann und absolut unnötig ist, weil bereits ein forensisches Gutachten dazu vorliegt bzw. seriöse Wirtschaftsprüfer ersatzwesie als sachverständige Zeugen vorhanden sind. Es geht somit um die Suche / Nachfrage nach eMails, Protokollen von internen Besprechungen, Nachrichten von Messenger Diensten etc. Wie bereits dargestellt liegen diese oftmals in geschützen Bereichen. Man redet also miteinander (also Ermittler zum Beschuldigten), einfach auch deswegen weil man als Ermittler sonst oftmals keinerlei Möglichkeiten hat auf einfache Weise an die Daten zu kommen. Oder glaubt jemand, man hackt sich mal kurz in alle vorliegenden Handys ein und nimmt den eMail Server mit? Nun ... je nachdem um was es geht vielleicht schon. Aber bei dem was per Adhoc und von der Staatsanwaltschaft vorgebracht worden ist, eben nicht. Und warum nicht? Weil das vollkommen außer Verhältnis ist! Der Rechtsstaat ist sowieso massivst überlastet. Man nimmt mit, was einzig und alleine für die vorliegende Straftat - und nur für diese - von Relevanz SEIN KANN. Und ob, was und wie ... mit welchem Aufwand und mit welcher Tiefe ausgewertet wird, entscheidet sich je nach Fallkonstellation die aktuell erst einmal noch "offen" ist. Das heißt ich könnte mir absolut vorstellen, das zunächst gar nichts ausgewertet wird. Über diesen Punkt zu streiten ist aber müßig. Ich verweise hier einfach nochmals auf "die Nadel im Heuhaufen". "Weiß" man das eine darin ist und hält man es für nötig diese zu finden, sieht die Auswertung sicherlich anders aus, als wenn man sagt "das Heu ist da hinten, notfalls können wir uns das in den nächsten Monaten noch anschauen - oder auch nicht, wenn jemand zum Ergebnis kommt in 4 Wochen das man das Heu nicht mehr braucht!
108 StPO (andere Gegenstände) und 110 StPO (Durchsicht von Unterlagen) sind für den geneigten Leser vielleicht noch von Interesse.
Ich könnte jetzt noch auf das Thema Beweisverwertungsverbote bei evtl. Zufallsfunden eingehen, aber das Thema ist extrem vielschichtig und hängt extrem vom konkreten Einzelfall ab. Wäre daher aktuell pure Spekulation was denn gefunden werden "könnte" und wie genau es gefunden worden "ist".
Und damit werde ich es heute am Sonntag es auch bewenden lassen. Ich finde die Sperre von HI deswegen aus mehreren Gründen absolut richtig. Viele lassen sich auf das Spiele der Medien, LV und deren Handlanger ein. Da werden dann Nebelkerzen und Nebenkriegsschauplätze entfacht und in dem Unübersichtlichem das Wesentliche aus den Augen gelassen. Was HI´s Beweggründe oder beruflichen Erfahrungen tatsächlich sind, weiß ich nicht und ist mir tatsächlich auch egal. Aber ich rate mehr zu hinterfragen, wann wer was wo wie oft wiederholt und "wer" das sein könnte. Viele in diesem Forum haben eine lange Historie, einige sind untereinander bekannt. Bei "Neuen", die darüber hinaus auch noch stark zum polarisieren neigen, rate ich zur Vorsicht.
Ich habe den obigen Text nur "kurz" abgetippt. Es ist keine vollständige Abhandlung. |