@Kosto, warum Du weiterhin glaubst, dass eine britische PLC mit Sitz in London, die auf der eigenen Homepage auf UK Law verweist, vom deutschen Aktienrecht betroffen ist, weil sie eine deutsche (nicht an der Börse gehandelte) Zweigniederlassung besitzt, erschließt sich mir weiterhin nicht. Daimler hat mit Sicherheit auch eine Niederlassung in Südafrika und trotzdem wird nicht südafrikanisches Aktienrecht maßgeblich für die Daimler Aktie sein. Die Frage ist daher, ob eine reine Notierung an einer deutschen Börse dazu führt, dass deutsches Aktienrecht zutreffend ist. Ich kann mir das nicht vorstellen, will das aber auch nicht verifizieren, da für die Dialog Situation ziemlich unerheblich.
@aktienmädel, ich vermute dass Du gerade wieder wild *nani*rend vor dem Rechner/Kursen sitzt und will Dich deswegen gar nicht lange stören. Deine 20 Euro „Frage“ ist ja auch mich gemünzt, da ich diese Berechnung angestellt habe. Da mir aber meine Lebenszeit zu schade ist, mich mit wild vorm PC *nani*renden Schwachmaten zu befassen, lautet meine Antwort: -
@Wes, das war übrigens auch genau mein Gedanke! Gegen Ende 2008 und dem ersten Design Win bei Apple notierte Dialog auf Cash Niveau und ich habe damals die Welt nicht verstanden und habe das glücklicherweise genutzt. Beim heutigen Kurs habe ich das gleiche Unverständnis - das Problem ist nur, dass ich seitdem leider etwas vernünftiger geworden bin aus einer Portfoliobetrachtung. Und so lange hier eine SYNA-Panikaktion droht, bei der das Aktionärsvermögen verschleudert wird, sollte man mE eh keine wilden Zukäufe betreiben.
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