"Hier wird von diesem User mal wieder etwas unglaubliches verbreitet. In dem Nachbar Forum wurde in den letzten Tagen diesbezüglich nicht in der Richtung erwähnt. Das nur mal nebenbei. Diese Behauptung des Users das Steinhoff einzelne hoch Investierte ein Angebot mit Abfindung anbieten könnte, um die Abstimmung zur AOHV zu manipulieren ist einfach nicht tragbar. Hier muss man sich die Frage stellen. Wo fängt ein Straftatbestand an. Ich hoffe doch das ARIVA hier mal durchgreift."
1. Wenn man die letzten Tage im "STEINHOFF Reinkarnation" Forum durchließt, stößt man sehr wohl auf Posts unterschiedlicher User die Aussagen über eine mögliche Abfindung enthalten! Deine Aussage, dass dies nur von diesem User "Timur" verbreitet wird, ist also eine Falschaussage! Wer sich die Mühe macht, die Posts durchzugehen, wird dies auch erkennen können.
2. Im Post des Users "Timur", schreibt dieser "sollte tatsächlich jeder einzeln von Steinhoff direkt (also nicht als ein Gesamtvorschlag über die SdK) einen Abfindungsvorschlag erhalten, empfehle ich". In keinem Teil seines Postes behauptet der User "Timur", dass SH dies tun würde so wie Du es schreibst. Er gibt lediglich eine Empfehlung ab für den Fall, dass dies tatsächlich geschehen würde! Also ist Deine Behauptung, dass der User "Timur" hier etwas behaupten würde, eine Unterstellung und Falschaussage! Man sollte sich nun fragen, ob Du diese Falschaussagen und Unterstellungen aus absichtlicher Böswilligkeit und wieder besseren Wissens von Dir gibst oder ob Du einfach nicht fähig bist, die möglichen Konsequenzen Deines Handelns zu begreifen.
"Hier muss man sich die Frage stellen. Wo fängt ein Straftatbestand an. Ich hoffe doch das ARIVA hier mal durchgreift."
Jemanden fälschlich Behauptungen zu unterstellen und oder üble Nachrede, erfüllen also einen Straftatbestand! Allerdings, bist Du in diesem Falle der jenige, der die Straftat begangen hat, da Du dem User "Timur" dies unterstellst ohne Beweise bzw. mit einem Zitierten Text, der klar belegt, dass Deine Aussagen falsch sind! Hier muss man sich nur fragen, ob Du absichtlich in eventuell böswilliger Absicht so handelst, oder ob Du nicht in der Lage bist, die Auswirkungen Deines Handelns zu begreifen?
Zum Thema Straftatbestand hier mal ein Auszug: "Der Schutz der persönlichen Ehre ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wird ebenso wie dieses über Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt. Sowohl der Staat als auch Privatpersonen müssen es beachten. Dieses Recht setzt dem Äußerungsrecht Dritter vor allem da Grenzen, wo unwahre Tatsachen behauptet und verbreitet werden oder Personen bzw. Unternehmen gezielt diffamiert werden sollen. Daneben wird die Ehre des Menschen auch über die strafrechtlichen Normen etwa der Verleumdung, üblen Nachrede und Beleidigung nach den §§ 185 ff Strafgesetzbuch (StGB) geschützt." Quelle: Unwahre Tatsachenbehauptung (Schutz der Ehre) » Was tun? (wbs.legal)
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