#13424 wo du das Thema Insolvenz erwähnt hast, muss ich ehrlich sagen, ich war gestern fast geschockt, dass einige User, insb. aus dem Reichen-Thread das CVA Verfahren gar nicht verstanden haben, trotzt öfteren Erklärungen in der Vergangenheit von Mysterio2004. Was aber ganz merkwürdig war, dass genau einige dieser User öfters über Nachkäufe gepostet haben.
Noch mal eine kurze Zusammenfassung zum Thema CVA:
- CVA ist die Abkürzung von Company Voluntary Arrangements, auf deutsch kann man das als ein Insolvenzrechtliches Verfahren, was in UK stattfindet (vielleicht werden jetzt einige auch verstehen, warum die Frau Sonn&Co. nach England gezogen sind; bestimmt nicht aus purer Liebe zu UK).
- das zu sanierende Unternehmen kann, ABER es MUSS NICHT UNBEDINGT insolvent sein - ein ganz wichtiger Punkt, um hier mal ausnahmsweise keine falschen Interpretationen zuzulassen *fg* (bekannter weise gibt es in Deutschland eine menge hochverschuldete Unternehmer, die nach England "flüchten" um dort ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, da es ihnen einige Vorteile in Vergleich zu einem Insolvenzverfahren aus Deutschland (es dauert laaange, bis zu 6 Jahren sogar) bietet, zwar eine schnelle Restschuldbefreiung. Nachteil sind u.a. die hohen Gebühren. Aber wenn z. B. ein deutscher Gläubiger, der dabei viel Geld verlieren könnte, könnte theoretisch durch ein deutsches Gericht Laut Europäischen Insolvenzverordnung das CVA verhindern, wenn er nachweisen kann, dass die Anerkennung des CVA die Grundprinzipien des deutschen Rechts verletze oder verfassungsrechtlich-garantierte Rechte widerspräche.)
- paar andere Vorteile des CVA: - die Vergleichsverträge zwischen den Gläubigern und der Schuldnergesellschaft (Steini) laufen quasi außergerichtlich (es geht schneller!) - die AG (also das Management) darf selbst einen Sanierer bestellen (kostet zwar Geld, aber du kannst einen guten Sanierer holen, und nicht einen inkompetenten, der vom Gericht bestellt wird) - 75%-Mehrheit der Gläubigerversammlung und einfache Mehrheit der Gesellschafterversammlung (das heißt auf Deutsch, dass der Vertrag auch für die Gläubiger, die ihm nicht zugestimmt haben, verbindlich ist, wenn die Gläubiger, die ihm zugestimmt haben, zusammen mindestens 75% der Verbindlichkeiten halten).
Aber Nachteile gibt es auch genug... das ganze läuft nicht sehr transparent ;-) bekommst dass er selbst für die Gläubiger verbindlich ist, die ihm nicht zugestimmt haben, sofern die Gläubiger, die ihm zugestimmt haben, zusammen mindestens 75 % der Verbindlichkeiten halten. Das Insolvenzgericht beaufsichtigt zwar das Verfahren, ansonsten ist es aber weitgehend unbeteiligt.
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