Sehr geehrter .......
Für die Aufklärung des Versagens der BaFin ist es zwingend erforderlich, dass alle Dokumente, die von der Bundesregierung einfach per Beschluss unter Verschluss gebracht worden sind, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Zudem muss mE auch ohne Rücksicht auf Ansicht der Personen wesentliche Beteiligte angehört werden. Hierzu gehört auch ein Herr Braun, sowie AR Mitglieder und Politiker, auch aus dem Bundesland Bayern. Hier haben sich auch noch neue Abgründe aufgetan. Dass hier alle Hinweise auf Geldwäsche nicht zeitnah verfolgt wurden, hat auch das Vertrauen der Privatanleger getäuscht.
Ich sehe nach dem bisherigen verlauf der Aufklärungsarbeit den Versuch, das Thema auf die Neuaufstellung der Aufsicht zurichten, was grundsätzlich ok ist. Was aber gar nicht sein kann und darf, dass die Mitwirkung durch wegschauen am stattgefundenen Betrug unter den Teppich gekehrt wird.
Es wurde ein System installiert, von dem man wusste, dass es nicht funktioniert und dass es aufgrund seiner schlechten finanziellen personellen Ausstattung gar nicht in der Lage war, eine ordentliche Finanzaufsicht zu gewährleisten.
Dies widerspricht eindeutig bestehendem EU Recht und begründet auch einen Entschädigungsanspruch. Sich jetzt im nach hinein auf dieses selbst geschaffene System zu berufen, was man selbst installiert hat, ist für uns als massiv Geschädigte Privatanleger unfassbar.
Bitte setzen sie sich auch für die Geschädigten Privatanleger ein. Dafür, dass auch für diesen Fall die Verantwortung übernommen wird. Eine Entschädigung der Betroffenen Privatanleger, die nur in der Aktie und nicht in Derivate investiert waren, ist sachlich geboten und betragsmässig vor dem Hintergrund des beispiellosen Versagens und Irreführung der Finanzaufsicht, auch verantwortet werden kann. Ein Betrag von rund. 3 Mrd. Euro wären hier wohl maximal zu veranschlagen, der sich durch die Abtretung von Ansprüchen auch noch deutlich reduzieren würde.
Wenn hier nicht bald eine Diskussion stattfindet, dürfen die Geschädigten Privatanleger, auch noch teure Rechtsanwaltskosten über mehrere Instanzen aufwenden oder Prozesskostenfinanzierer bezahlen, was die finanzielle Belastung noch mal erhöht und von vielen gar nicht mehr tragbar ist.
Diese Schadensersatzanprüche können im Gegenzug an die Bundesregierung abgetreten werden. Das ganze Verfahren würde sich dadurch vereinfachen und es würde auch das Geld bei den Betroffenen Privatanlegern ankommen. Im Einzelnen bestünden diese Ansprüche wohl gegenüber
-EY,
-Organe der wirecard AG,
-mögliche Insolvenzentschädigungen aus dem Insolvenzverfahren,
-KPMG, die eine weichgespülte verharmlosende Version ihres Berichts veröffentlicht haben und die wirklich kritischen Details nur in einer jetzt unter Geheimhaltung stehenden nicht der Öffentlichkeit zugänglichen Anlage weitergeben haben, dh nur dort wird die verheerende Situation klar benannt. Damit hat auch KPMG ihren Beitrag zur Täuschung geleistet, auch wenn sie an der Aufklärung mitgewirkt haben. Deren schuld ist natürlich geringer einzuordnen
- pwc, die die Jahresabschlüsse von kritischen Tiüochtergesellschaften mit einem Bestätigungsvemerk versehen haben
Etc.
Ich bitte sie, in diese Diskussion einzusteigen. Ich weiß, dass hier verschiedene Mitglieder und Parteien auch offen sind.
Aus Handelsblatt heute: In dem Papier, das Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Justizministerin Christine Lambrecht am Mittwochnachmittag in Berlin vorstellen wollen, werden zahlreiche Punkte und Prüfaufträge aufgelistet. So soll das zweistufige System der Bilanzkontrolle reformiert werden mit einer Stärkung der Bonner Finanzaufsicht BaFin, die im Wirecard-Fall Experten zufolge weitgehend versagt hat.
Vielen unendlichen Dank für Engagement.
Freundliche Grüße |