Ich habe letzte Woche eingereicht. Ich hab das Formular nicht benutzt, sondern selber runtergetippt und als Einschreiben abgeschickt. Habe mich an die Vorlage aber soweit gehalten. Ich kopiere es aus meinem Word-Dokument ohne die persönlichen Infos hier mal ein.
Achtung (ich denke es versteht sich von selber): Ich bin kein Anwalt, das ist kein juristischer Rat und ich weiß nicht, ob ich das richtig gemacht habe oder ob es anerkannt wird. Es ist insoweit nur meine Anmeldung als Beispiel, die richtig oder falsch sein kann.
Jetzt aber: -------------------------------------------------- Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé -Wirecard- Franz-Joseph-Straße 8 80801 München
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG
Schuldnerin Wirecard AG, Einsteinring 35, 85609 Aschheim Amtsgericht München, Aktenzeichen: 1542 IN 1308/20
Gläubiger: [Name, Anschrift]
Bankverbindung Gläubiger:
IBAN BIC § Kontakt Gläubiger: [EMail, Telefon]
Angemeldete Forderungen
Es werden XXXX € als Hauptforderung gegen die Schuldnerin angemeldet. Diese Forderung resultiert aus einem Transaktionsschaden uns setzt sich wie folgt zusammen:
[Übersicht Kauf+Gebühren abzgl. Verkauf+Gebühren]
Abrechnungen der depotführenden Bank in Anlage 1.
Rechtsgrund der Forderung Der Gläubiger hatte Aktien der Wirecard AG (WKN: 747206) gekauft. Am 18. Juni 2020 teilte der Vorstand der Wirecard AG mit, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young keine ausreichenden Nachweise für die Existenz von Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro ermitteln konnte. Dieser Betrag entspricht etwa einem Viertel der gesamten Bilanzsumme der Wirecard AG. Ernst & Young verweigert daher der Bilanz für das Geschäftsjahr 2019 das Testat. Am 22. Juni 2020 teilte Wirecard in einer Ad-hoc-Meldung mit, dass Guthaben auf Treuhandkonten über 1,9 Mrd. Euro mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht existieren. Gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder Markus Braun und Jan Marsalek wird wegen einer Vielzahl von Straftaten ermittelt. Diese haben nach derzeitigem Kenntnisstand über Jahre hinweg Einnahmen vorgetäuscht und damit tatsächliche Verluste verschleiert. Mit diesen Handlungen wurden Anleger vorsätzlich über die wahren Vermögensverhältnisse der Gesellschaft getäuscht.
Durch den Kauf von Aktien der Wirecard AG ist mindestens ein Schaden in Höhe der angemeldeten Hauptforderung entstanden. Dem Gläubiger steht daher ein Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ihrer Vorstandsmitglieder zu, §§ 826, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 264a StGB u.a.
Als Unterlagen, aus denen sich die Forderungen ergeben, sind beigefügt:
-Abrechnungen der Depotbank (Anlage 1)
[Ort, Datum, Unterschrift] |