Ja, kann ich :
Habe heute die Bafin angeschrieben und nachgefragt, was der Stand der Dinge ist :
Antwort eine Stunde später: Alles in vollster Bearbeitung. Sachstandsmitteilungen dürfen nicht herausgegeben werden, da sich ansonsten der Sachbearbeiter strafbar machen würde.
SDK : Die Voraussetzungen für die Sonderprüfung ( mindestens ein Einzelkläger mit 1 % Stimmanteil ) liegen zu 100 % vor. Die dementsprechenden Verträge mit den AMS Advokaten wurden unterschrieben ( Ich weiß, wovon ich spreche ). Den Antrag bei Gericht auf die Sonderprüfung reichen hier nebenbei offiziell nicht die AMS, auch nicht der SDK, sondern jeweils die 1% Einzelaktionäre ein!
Ich gehe davon aus, dass diese " Rakete " abschussbereit in den Startlöchern steht und nach der HV gezündet wird. Und finde es vollkommmen richtig, dies erst nach der HV zu tun, da man dann vielleicht noch neue, auch strafrechtlich relevante Erkenntnisse gegenüber dem jetzigen Vorstand bekommen hat.
Soviel dazu.
Freue mich schon auf morgen und gehe nicht davon aus, dass über 2,5 Milliarden Stimmrechte vertreten sein werden. Hier gibt es halt zu viele Aktienhalter, die nicht unbedingt in den Fokus gehoben werden wollen. Und das ist bei angemeldeten Stimmrechten halt der Fall.
Nix Fokus, nix Stimmrecht. Dann sollte das hier schon alles im Sinne der Aktionäre klappen. Und dann beginnen erst die richtigen Spiele ! |