Newsletter 11 | Steinhoff International Holdings N.V. Abstimmverhalten von Herrn Dr. Marc Liebscher Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Ihnen mit diesem Newsletter weitere Informationen in Sachen Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff) zukommen lassen. Wie berichtet findet am 22.03.2023 die Hauptversammlung der Gesellschaft in Amsterdam statt. Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, Vorstandsmitglied der SdK, wird persönlich vor Ort sein und die ihm übertragenen Stimmrechte ausüben. Herr Dr. Liebscher hat bekannt gegeben, dass er Stimmrechte in Höhe von knapp 960 Mio. Euro vertritt, das entspricht ca. 22,5 % aller Stimmrechte. Er hat zudem angekündigt, gegen alle Tagesordnungspunkte zu stimmen. An dieser Stelle möchten wir uns recht herzlich bei allen Stimmgebern für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Nachfolgend geben wir die Tagesordnungspunkte sowie die Einschätzung von Herrn Dr. Liebscher wieder. TOP 1: Eröffnung Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2: Präsentation an die Aktionäre und Diskussion über die Eigenkapital- position Keine Abstimmung erforderlich. TOP 3: Q&A der Aktionäre Keine Abstimmung erforderlich. TOP 4: Jahresbericht 2022 mit Feststellung des Jahresabschlusses für das am 30.09.2022 beendete Geschäftsjahr Ablehnung. Begründung: Es bestehen erhebliche Unklarheiten darüber, wie im Rahmen des Jahresabschlusses die Beteiligung an der Mattress Firm Group Inc. berücksichtigt wurde. Nach aktuellen Erkenntnissen scheint sich deren Wert auf Ebene der Konzernenkel- gesellschaft nicht ausreichend wiederzufinden, sodass die im Jahresabschluss ausgewiesenen CPU-Verbindlichkeiten unangemessen hoch ausfallen könnten, was wiederum zu einem überhöhten negativen Eigenkapital führen könnte. TOP 5: Wiederwahl von Herrn David Pauker als Mitglied des Aufsichtsrats Ablehnung. Begründung: Herr Pauker ist bereits seit mehreren Jahren bei Steinhoff als Aufsichtsratsmitglied tätig und hat die bisherige inakzeptable Linie der Gesellschaft mitgetragen. Aus Aktionärssicht kann kein Vertrauen darauf bestehen, dass Herr Pauker seine Arbeit im Interesse der Aktionäre macht. Eine Wiederwahl ist daher ausgeschlossen. TOP 6.1: Abstimmung über den Vergütungsbericht für das am 30.09.2022 beendete Geschäftsjahr Ablehnung. Begründung: Trotz einer desaströsen Entwicklung im Geschäftsjahr 2021/22, was nun in einer 80%-Enteignung der Aktionäre münden soll, wurden umfangreiche variable Vergütungen an den Vorstand bezahlt. Die kurzfristige Erfolgsvergütung für die beiden Vorstände belief sich auf 1,967 Mio. Euro. Dies ist aufgrund der Lage, in der sich die Gesellschaft angeblich befindet, nicht nachvollziehbar. Daher kann auch dem Vergütungsbericht keine Zustimmung erteilt werden. Ferner wurden die Vergütungssysteme 2020, 2021 und 2022 von der Hauptversammlung bereits abgelehnt. TOP 6.2: Abstimmung über die Änderung der Vergütungspolitik der Geschäftsführung Ablehnung. Begründung: Das Vergütungssystem enthält auch Komponenten, die sich am opera- tiven Erfolg messen. Dies ist nicht nachvollziehbar, da die Gesellschaft eine reine Holdinggesellschaft ist und über kein klassisches operatives Geschäft verfügt. Daher sollte aktuell der Vorstand vor allem an dem Erfolg der Verhandlungen mit Gläubigern und potenziellen Eigenkapitalgebern beteiligt werden. TOP 7: Wahl der Mazars Accountants N.V. zum Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr bis 30.09.2024 Ablehnung. Begründung: Mazars ist bereits seit mehreren Jahren Wirtschaftsprüfer bei Steinhoff. Schon allein zur Vermeidung einer gewissen „Betriebsblindheit“ ist ein Wechsel nötig. Zudem bestehen offene Fragen bezüglich der Bewertung der Anteile an der Mattress Firm Group Inc. Daher wäre es zu begrüßen, wenn neue Köpfe sich das Zahlenwerk zukünftig anschauen würden. TOP 8.1: Delisting, Übertragung der Vermögenswerte, Ausstellung der CVRs durch New Topco an die Aktionäre und Auflösung der Gesellschaft Ablehnung Begründung: Das beabsichtige Sanierungsvorhaben der Gesellschaft ist aktionärs- feindlich und abzulehnen. Seit 2017 hat die Gesellschaft stets kommuniziert, durch einen Verkauf von werthaltigen Beteiligungen die Schuldenlast senken zu wollen, um somit die Zinslast zu reduzieren und eine finanziell tragbare Verschuldung zu erreichen. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020/21 schien dieser Weg auch aufzugehen, was sich in einem erstmals seit Bekanntwerden des Bilanzskandals mit 121 Mio. Euro positiven Eigenkapital im Einzelabschluss zeigte. Auch Mitte 2022 wurde weiter kommuniziert, an diesem Weg festhalten zu wollen und die Laufzeit der Finanzverbindlichkeiten über den 30. Juni 2023 hinaus verlängern zu wollen. Der Sanierungsvorschlag vom 15. Dezember 2022 war mehr als überraschend. Dieser stellt keinen für die Aktionäre akzeptablen Vorschlag dar. In erster Linie halten wir eine Zustimmung der Aktionäre zum Sanierungsplan der Gesellschaft für sinnlos, da diese auf 80 % des wirtschaftlichen Werts verzichten sollen und gleichzeitig die verbliebenen 20 % sehr wahrscheinlich wertlos sind. Die Gesellschaft hat es offenbar versäumt, einen ordentlichen M&A-Prozess einzu- leiten, um die werthaltigen Beteiligungen bestens zu verkaufen. Die Gesellschaft teilt zwar mit, sie habe solche Prozesse vergeblich initiiert, bleibt aber jeglichem Nachweis diesbezüglich schuldig. Es wird nicht einmal erwähnt, wer diesbezüglich beratend agiert hat. Zahlreiche Rückfragen der SdK und von Herrn Dr. Liebscher sind unbeantwortet. So erschließt sich nach wie vor nicht, anhand welcher Parameter eine Aufteilung 80/20 berechnet wurde. Zudem erläutert die Gesellschaft nach wie vor in keiner Weise, wie die Angemessenheit der neuen Zinssätze der Finanzverbindlichkeiten ermittelt wurde. Die nach massiver Kritik der SdK vorgelegte „fairness opinion“ von EY ist als solche wertlos, da eine Vielzahl von Parametern unberücksichtigt geblieben sind und das Papier überwiegend aus Haftungsausschlüssen etc. besteht. Ein echtes Gutachten stellt dieses Dokument in keiner Weise dar. Der Sanierungsvorschlag stellt ferner keine tatsächliche Sanierung sicher. Die Gläubiger verzichten auf keinerlei Verbindlichkeiten und auch der vorgesehene durchschnittliche Zinssatz in Höhe von annähernd 10 % p. a. (PIK) spiegelt keinerlei Sanierungsbemühungen der Gesellschaft wider. Dies führt zu der Problematik, dass auch bei einer Zustimmung zum Sanierungsvorschlag die Verbindlichkeiten jährlich weiter anwachsen, sodass auch bei einem jährlichen Wachstum der Beteiligungswerte im hohen einstelligen Prozentbereich der Eigenkapitalwert sich rückläufig entwickeln würde. Dem Vorschlag der Gesellschaft kann daher keinesfalls zugestimmt werden. TOP 8.2: Bestellung der New Topco als Verwahrer (nur sofern TOP 8.1. zugestimmt wird) Ablehnung Begründung: siehe 8.1 TOP 9: Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von neuen Stammaktien der Gesellschaft sowie Ausschluss von Bezugsrechten (Kapitalerhöhung; nur sofern TOP 8.1. nicht zugestimmt wurde) Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft soll ermächtigt werden, bis zu 4,27 Mrd. neue Aktien auszugeben (Kapitalerhöhung, dies entsprich 100 % der bislang ausgegebenen Aktien). Zugleich soll dem Management ermöglicht werden, das Bezugsrecht für die Altaktionäre komplett auszuschließen. Dies würde zu einer extremen Verwäs- serung des Anteilsbesitzes der bisherigen Aktionäre führen und dient offensichtlich nur dazu, für den Fall, dass die Aktionäre den Vorschlägen der Gesellschaft nicht zustimmen, mit den neuen Aktien und den damit verbundenen Stimmrechten auf einer neuen Hauptversammlung Mehrheiten erreichen zu können. Eine Kapital- erhöhung ist zwar grundsätzlich sinnvoll, um frisches Kapital für die Gesellschaft einzuholen, dieses muss dann jedoch zweckgebunden z. B. zur Schuldentilgung etc. genutzt werden und darf der Gesellschaft nicht nach Belieben zur Verfügung stehen. TOP 10: Sonstiges Keine Abstimmung erforderlich. TOP 11: Ende Keine Abstimmung erforderlich. Hinweis: Das geplante Abstimmverhalten sowie die Begründungen spiegeln die persönliche Einschätzung von Herrn Dr. Marc Liebscher wider. Die SdK teilt diese Einschätzung vollumfänglich. Auf der Hauptversammlung kann vom geplanten Abstimmverhalten abgewichen werden. Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung. München, den 20.03.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten! |