"Das Wichtigste, um sicherzustellen, dass die Reisebranche dies überleben kann, ist im Moment, dass Gutscheine ausgestellt werden und dass die Verbraucher kein Geld zurückfordern können".
Das mag der Holländer ja gern fordern, wenn es niederländischem Recht entspricht. Und letzteres glaube ich nicht. Tatsächlich verstößt der Zwang, als Kunde einen Gutschein zu erhalten, gegen geltendes EU-Recht.
Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde am 01.01.1900 (!) in Deutschland in Kraft gesetzt. Seit 120 Jahren gilt: Verträge sind einzuhalten (pacta sunt servanda). Kann also die Reise, so wie ich sie gebucht habe, nicht stattfinden, ist der gezahlte Reisepreis (auch Anzahlungen) zurück zu zahlen.
Natürlich verstehe ich die Intention der Forderung. Aber es kann nicht sein, dass ich als Kunde eines Reiseunternehmens das Risiko tragen MUSS, dass das Unternehmen nicht doch noch Pleite geht und ich auf dem Gutschein sitzen bleibe. Selbst eine stattliche Garantie bringt nichts. Dann soll der Staat weiter Geld in die Reiseunternehmen pumpen... Abgesehen davon: viele Kunden, denen es am Jahresanfang noch finanziell gut ging, können sich wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit erstmal keine Reise leisten und benötigen vielleicht jeden Cent jetzt auf anderen "Baustellen". Oder sie reisen im nächsten Jahr gar nicht. Gutschein-Garantie gilt - soweit ich weiß - nur bis 2021. Und dann? Nur für die notleidende Reisebranche werden sicher keine Gesetze geändert... |