Für mich steht fest, dass bis spätestens zur HV, vermutlich aber schon bei der Vorlage im Juni, der Jahresabschluß uneingeschrängt testiert vorliegen wird.
warum?
Weil ansonsten erst gar keine Hauptversammlung einberufen werden sollte. Für die Beschlußfassung über die Verwendung des Gewinns ist ein uneingeschränkt testierter Jahresabschluß Voraussetzung.
§ 18 Feststellung des Jahresabschlusses 494 § 18 Rücklage, ggf. die Rücklage für eigene Aktien und etwaige in der Satzung zugelassene andere Gewinnrücklagen662. Bei der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung ist die Rolle des Abschlussprüfers von besonderer Relevanz. Zunächst einmal hat der Abschlussprüfer zwingend an der Hauptversammlung teilzunehmen, wenn diese den Jahresabschluss feststellt663. Ändert die Hauptversammlung den aufgestellten Jahresabschluss, ist dieser nachträglich vom Abschlussprüfer noch einmal zu prüfen. Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung sind so lange schwebend unwirksam, bis nach der Änderung des Jahresabschlusses das uneingeschränkte Testat durch den Abschlussprüfer erteilt ist. Das Testat muss binnen zwei Wochen nach der Beschlussfassung vorliegen (§ 173 Abs. 3 AktG). Der Abschlussprüfer kann bei klarer Sach- und Rechtslage bereits in der Hauptversammlung den geänderten Abschluss testieren, so dass der Feststellungsbeschluss sofort wirksam wird664.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjk-t3yksfpAhUmx4UKHRgdBZ8QFjAIegQIBhAB&url=https%3A%2F%2Fbeckassets.blob.core.windows.net%2Fproduct%2Freadingsample%2F11719168%2Fek-praxisleitfaden-hauptversammlung-9783406647963.pdf&usg=AOvVaw1BbDpUSxZi-cdacH2Xuzb2
Ich habe leider nur die Rechtsgrundlage finden können imFalle dass der Jahresabschluß von der HV geändert wird, und damit sein Testat verliert. Für diesem Fall, dass kein uneingeschränktes Testat vorliegt, steht klar und deutlich im Gesetz, dass für die Gewinnverwendung ein uneingeshränkt testierter Jahresabschluß vorliegen muß.
Ohne diesen testierten Abschluß kann keine Dividende, Aktienrückkaufprogramm noch eine andere Verwendung des Bilanzgewinns beschlossen werden.
Freefloat:
Ihr könnt @dlg. glauben, er hat Recht.
Alle großen verleihen ihre Aktien mit Ausnahme von Braun
Alle Kleinaktionäre, egal ob als verkauf eingesetzt oder nicht, haben ihr Aktien in der Girosammelverwahrung, da es keine Bankgk mehr gibt die selbst Aktien verwahrt. Diese Aktien liegen bei der Clearstream Bank die die Sammelverwahrung für alle Aktionäre macht. Die Clearstreambank verlaiht alle Aktien um Gesld zu verdienen.
https://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-services/global-securities-financing/a19031-1509548
Da es laut Homepage von Wirecard aktuell 123.565.586 gibt, abzüglich 7,05 % Braun , verbleiben 114 854 212,
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjk-t3yksfpAhUmx4UKHRgdBZ8QFjAIegQIBhAB&url=https%3A%2F%2Fbeckassets.blob.core.windows.net%2Fproduct%2Freadingsample%2F11719168%2Fek-praxisleitfaden-hauptversammlung-9783406647963.pdf&usg=AOvVaw1BbDpUSxZi-cdacH2Xuzb2
minus 1.183.210 aus dem Aktienrückkaufprgoramm, stehen 113 671 002 Aktien im Freeloat zur Leihe zur Verfügung.
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