welcher Ausprägung, ist immer noch eine nationale Angelegenheit und keine Angeleigenheit der EU, der Eurozone oder irgendeines europäischen oder internationalen Rettungsfonds. Und so wie es aussieht, wird das noch sehr lange so bleiben. Deshalb auch die momentane Diskussion bezüglich Gläubigerhaftung. Und ja, Sparer sind auch Gläubiger! Es macht deshalb mMn wenig Sinn diese Problematik grenzüberschreitend zu betrachten. Es gibt nämlich einfache Regeln, die jede Hausfrau versteht:
Geht eine Bank Pleite, kann sie ganz oder in Teilen gerettet werden, wenn der Retter stark genug und willig ist.
Wenn der Retter, also die nationale Regierung, nicht in der Lage ist die Bank zu retten, braucht sie externe Hilfe und muss die Bedingungen der Helfer akzeptieren. Dabei hat die 100000-Euro-Grenze keine Gültigkeit mehr, da der verantwortliche Retter, die nationale Regierung, nicht mehr potent genug ist.
Kann eine Nationale Regierung eine Pleitebank aus eigener Kraft abwickeln muss sie mit erster Priorität versuchen die Einlagensicherungszusage von 100000 € einzuhalten. Sie ist aber nicht gezwungen sich dabei umzubringen oder externe Hilfe zu beantragen. Erste Priorität heißt eben nicht generell.
Darüber hinaus hat man vereinbart, bei sogenannten "systemisch wichtigen" Banken im Verbund, unter Einsatz der Mitteln der Rettungsfonds, unter Auflagen zu helfen. Das bedeutet allerdings nicht, dass es keine Schäden bei den Gläubigern geben würde. Das Ziel ist einfach nur die Kollateralschäden so zu begrenzen dass es keinen Flächenbrand gibt. Soweit die heutige Rechtslage aus europäischer Sicht. Eine genauere europäische Abwicklungsvorschrift ist in Arbeit. Sogenannte rechtliche Ansprüche können eben nicht die Realität außer Kraft setzen.
Da die Einlagensicherung immer noch eine nationale Angelegenheit ist, spielt die wirtschaftliche Kraft der jeweiligen Nation eine große Rolle in wieweit sie derartige Fälle stemmen und auch eigene Wege gehen kann. So gibt es bei uns eine Einlagensicherung die weit über die europäischen Mindeststandards hinausgeht. Natürlich sehen das einige ausländische Banken nicht so gern, weil dies letztendlich ein Wettbewerbsvorteil ist, allerdings ein rechtlich legaler. Andere Staaten nehmen sich ja auch Wettbewerbsvorteile über das Steuerrecht.
Unsere Sicherungsmethoden können vom Konstrukt her nur bei der Pleite von Kleinstinstituten funktionieren. Bei größeren Banken war schon immer und wird auch in Zukunft der Steuerzahler beteiligt bleiben. Wenn der Steuerzahler allerdings deutlich überfordert werden sollte, sind alle Aussagen bezüglich Sicherungsgrenzen obsolet.
Und ob wir die Pleite der Deutschen Bank überleben würden? Wir eventuell schon aber sicher nicht die DeuBa. Die Rettung würde auch nur soweit gehen die Schäden nicht zu einem zu starken Flächenbrand ausarten zu lassen. Alle Derivate, alle Bankanleihen und ein erklecklicher Anteil der Sichteinlagen wären wohl hinüber. Bezüglich Kollateralschäden müsste man nur die Sichteinlagen und einen Teil der Anleihen betrachten. |