Das verstehe ich nicht ganz. Wenn jeder selbst die Entscheidung treffen würde, also bei der Variante der Sachdividende, dann gäbe es ja zwei Gattungen von WFA Aktien, nämlich WFA Aktien, die eine WFA Online Aktie halten und WFA Aktien die keine WFA Online Aktien halten. Sie müssten dann auch eine eigne Wertpapierkennnummer haben. Und im Falle einer Dividende der WFA Online AG würde dann die Dividende ja je nach Besitz der WFA Online Aktie fließen und müsste dann je nach Gattung weiter gegeben werden. Aus meiner Sicht ist dies aus technischen Gründen schon nicht machbar. Auch würden sich da steuerliche Fragen auftun, d ja je nach Gattung die Dividende unterschiedlich fließt bzw. weiter fließt.
Im Falle einer Ausschüttung als Sachdividende würden je nach gehaltener Stückzahl ja immenese Steuer anfallen. Hält jemand beispielsweise 10000 WFA Aktien wäre dies bei einem Kus der WFA Online von 6€ eine Dividende von 60000€, was eine Steuer von ca. 15000€ wäre. Je nach Stückzahl wäre dies nicht stemmbar. Ich weiß nicht ob Herr Weng diese Mittel hätte bei seinem hohen Anteil an der WFA. Gut auf der anderen Seite würde dann der Wert der WFA Aktie um den Wert der WFA Online Aktie wieder fallen und man hätte dann bei einem Verkauf je nach EK wahrscheinlich einen Verlust. Würde sich also ausgleichen. Wer also die Steuer aus seine Sachdividende nicht zahlen kann würde dann wahrscheinlich WFA Aktien verkaufen, da er dann neben Erlösen auch verrechenbare Verluste erzielt. Ich beispielsweise könnte aktuell noch zusätzlich einen Verlustvortrag von 16 TEU nutzen. Und die Option Verlustpositionen zu realisieren bliebe auch noch, wenn man welche hat und dann die Aktien zurück kaufen.
Ein Nebeneffekt für Herrn Weng wäre, dass er sein Vermögen durch die vorgezogene Steuer immens reduzieren würde. Natürlich auch für alle großen WFA Aktionäre. Ich meine für den Fall, dass man weder WFA Aktien noch WFA Online Aktien abgibt. Dann würde falls dieser Dummvorschlag von den linken Parteien SPD, Gründe, Linke kommt, dass man ab 1 Million Vermögen 10% einmalige Steuer auf sein Vermögen zahlen muss um den Coronawahnsinn und die Ausgaben für die Asylpolitik stemmen zu können und auch noch die Grundrente zahlen zu können eine Vermögensminderung einsetzen. Latente Steuern aufgrund nicht realisierter Gewinne darf man ja eh nicht gegenrechnen. Je nach Vermögen würde man dann aus der Besteuerung rausfliegen, da ja anscheined Freibeträge nicht vorgesehen sind oder man spart dann rechnerisch 10% Einmalsteuer auf die vorgezogene Dividende.
Reizvoll wäre es natürlich, wenn man die Aktien der WFA Online AG jetzt ausschütten würde und aufgrund der aktuellen Situation nur zu einer Bewertung von 2€ käme. Dann würde sich die Steuer in Grenzen halten. Man hätte dann eine schöne Flexibilität bei überschaubarer Steuerlast aus der Sachdividende.
Die Steuer könnte von den Banken nicht einbehalten werden, da ja eine Sachdividende. Wie würde dies dann da laufen? Erst Bezahlung mit der Einkommensteuererklärung? Bei der Deutschen Telekom gab es ja so was schon mal als es Gratisaktien gab, die versteuert werden mussten als Sachdividende. Habe ich bis heute nicht verstanden, da dies ja eigentlich keine Diviende war, da sich ja der rechnerische Anteil an einem Unternehmen mit Gratisaktien nicht ändert, da die ja jeder Aktionär je nach seinem Anteil bekommt. Die Frage wäre trotzdem wann müsste man die Kapitalertragsteuer auf Sachdividende bezahlen? Sofort bei der Bank oder erst über die Steuererklärung, was Zeit verschaffen würde. |