naja, ich bin vor allem über den Umfang der Haftungsausschlüsse im Annex erstaunt. Ich bin kein Jurist, aber wenn ich das lese, habe ich das Gefühl, daß sich GS hier einen Freifahrtsschein zu jede Art von Fahrlässigkeit, interner Unseriosität und grenzwertigem Handel hat absegnen lassen (sofern dieser "Vertrag" überhaupt von den zuständigen WaMu-Direktoren unterzeichnet wurde - denn eine Unterschrift unter dem Doc fehlt ja!). Aber gut: meine Überraschung über die Härte dieser Formulierungen rührt vielleicht daher, daß ich nie vorher in meinem Leben einen solchen Vertrag zu Beratungs-Leistungen und zur makelnden Verkaufsunterstützung von Großunternehmen gesehen habe. Eins kann ich sicher sagen: ich würde nicht im Traum auf die Idee kommen, meinen Kunden einen solchen Vertrag vorzulegen. Bezüglich des Gerichtsstandes ist mir wegen der dortigen Angaben nun noch unklarer, als es mir vorher schon war, warum sich Walrath (die ich ohnenhin nie für zuständig gehalten hätte) die Untersuchungsanträge in Sachen GS überhaupt angenommen und sich für zuständig erklärt hat. Und bezüglich des Zeitraumes, der hier zum "Shorten" verblieb: wenn der Vertrag z. B. erst am Abend unterzeichnet oder rechtswirksam wurde, gabs hier faktisch für GS keine Minute mehr für vertrags- und treuwidriges "Shorten". Außerdem ergibt sich hier im Forum erneut ein Logik-Barriere: warum sollte GS, wenn man viele Millionen oder gar Milliarden mit illegalen Short-Positionen auf WaMu verdiente, all diese unzähligen Millionen wegen einer vergleichsweise lächerlichen "initial fee" von USD 5 Mio. juristisch gefährden ? Die Jungs sind doch nicht bescheuert. Deshalb bleibe ich dabei: die Nummer gegen GS wird zwar möglicherweise durchgezogen werden, wird aber m. E. nichts Nennenswertes (für die eEquity-LTI-Holder) bringen und die 4 ohne jegliche diesbezügliche Bemühungen verstrichenen Jahre sind ein gutes Indiz dafür. Wenn ich hier falsch liege: herzlichen Glückwunsch bereits im Voraus an die Begünstigten der Beträge, die GS dann vielleicht löhnen wird. Grüße VanDelft |