eine Strafanzeige zu stellen. Das ist nicht neu und nichts weltbewegendes, es wird jetzt nur seitens einiger Medien aufgebauscht.
Darüber hinaus muss der Kläger beweisen, das ihm Schaden zugefügt wurde. Der Beklagte muss nichts beweisen. Im Rahmen einer mögichen Gerichtsverhandlung (zumeist sind solche "Schützer" sowieso auf aussergerichtliche Verhandlungen aus), kann WDI Dokumente vorlegen, die das gegenteil beweisen.
Dann entscheidet der Richter/die Richterin bzw. die erste Instanz. Recht haben und Recht bekommen, sind zwei paar Schuhe.
Das einige "seriöse Medien" so blöd sind und sowas schreiben, ohne zu erwähnen, wie die Vorgehensweise ist, ist dem Verkaufsdruck geschuldet. Hat aber nichts mit seriöser Berichterstattung zu tun, was ich seitens HB erwarten könnte (aber nicht tue).
WDI ist Dienstleister für die Abwicklung der Zahlung. Solange ein Geschäftszweig in dem Land, wo die Abwicklung stattfindet, nicht verboten ist, ist WDI eine Plattform. Ansonsten müsten Ebay, Amazon, Alibaba und Co. auch für jede Missachtung zur Rechenschaft gezogen werden können. Die argumentieren eben damit, dass sie nur eine Plattform bieten und dafür eine Provision verlangen etc.
Ergo: Klar gibt es aufgrund der WDI Situation evtl. "Nachteile" wegen so nem Müll, aber es ist nur eine Momentaufnahme. |