zu #64620 Es ist möglich, Gewinne zu schönen. Man kann Forderungen einbuchen, die noch gar nicht fällig sind und/oder jeder Grundlage entbehren. Man kann Vermögensgegenstände höher bewerten oder auf Abschreibungen verzichten und die Gegenbuchung bei den Erträgen machen bzw. Aufwendungen aus Abschreibung nicht buchen. Es gibt viele Möglichkeiten. Will man es so machen, dass es einem WP nicht auffällt, wird es schon schwieriger... Was aber alle derartigen Buchungen gemeinsam haben: Keine einzige davon führt zu einem Zahlungsmittelzufluss. Deshalb gilt: Cashflows sind wie Tränen und Tränen lügen nie. Forderungen führen erst dann zu einem Zahlungsmittelzufluss, wenn sie beglichen werden. Abschreibungen sind Aufwendungen, die nicht zur Auszahlung führen, deshalb bedeutet der Verzicht auf Abschreibungen auch keinen Zahlungsmittelzufluss. Gleiches gilt analog für die Höherbewertung von Vermögen. Der Zahlungsmittelzufluss erfolgt erst dann, wenn ein Vermögensgegenstand verkauft wird oder einen Ertrag abwirft - oder hat jemand schon mal ne Gutschrift auf seinem Konto gesehen, nur weil seine Aktien gestiegen sind? |