EANS-Adhoc: COLEXON Energy AG / Vorläufiges Ergebnis ptext.de (Pressemitteilung) Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA - Kapitalerhöhung um bis zu 8.979.937 neue Aktien beschlossen AIXTRON mit höchstem ...
-------------------------------------------------- Im Header der Meldung kommt das Wort "Kapitalerhöhung" vor und das Wort "AIXTRON". Und klickt man den Link an, so ist in dem vollständigen Text der Meldung das Wort AIXTRON gar nicht enthalten. Soll das ein Zufall sein? Hoffentlich bekommt das die Börse nicht in den falschen Hals. hg -------------------------------------------------- zahlen0815: Man macht doch Unbekannten keine solchen Vorschläge, sie sollten schwere Bergwerksarbeit oder eine Lehre antreten. Was soll das? Das kann man sich nur in der Phantasie vorstellen, dass man sich alles erlauben könnte. Beziehe ich das auf meinen Gesundheitszustand und meine gesellschaftliche Stellung, so handelt es sich um eine beispiellose und ungehörige Anmaßung. Und sofern das Beispiel Gorch Fock gemeint war, so wurden doch immer wieder Kadetten wegen Nichteignung für eine weitere Fortildung zum U-Offizier nach Hause geschickt, wenn sie nicht aufenterten oder es wurden Verfahren wegen Befehlsverweigerung eingeleitet. Da steht die Entlassung aus dem Dienst als Zeitsoldat in Frage und man bekäme keine Sozialleistungen, denn man ist ja als Beamter nicht versichert. Das ist eine Art Erpressung mit dem drohenden Verlust des Einkommens und des Vermöges, so man nicht den Durchschnittsmenschen markiert. Also, entweder man entspricht der Norm oder man wird gedemütigt und sozial ausgegrenzt und hat keine Rechte mehr. Und das ist seit 1948 verboten (GG). Es verstösst gegen das Antidiskriminierungsverbot und gegen das Gleichstellungsgebot, welches verlangt Gleiches gleich zu behandeln und Ungleiches aber ungleich. Insbesondere hat der Staat Leib und Leben zu schützen und demgegenüber sind wirtschaftiche Interessen nachrangig, wie wir von den BVerfG-Urteilen zum Nichtraucherschutz, dem BVerfG-Urteil zur Erstattung der Koste für alternative Heilmethoden bei Lebensgefahr und dem BVerfG-Urteil zum Abschuss von Flugzeugen wissen. |