Relevant ist insbesondere, dass sehr grosse Blöcke am Montag, den 28.10. innerhalb weniger Minuten professionell gekauft wurden bis 1,040 und ich den anderen möglichen Käufer ausschliessen konnte, so dass mir nur ein möglicher einfällt!
Das WpÜG soll uns Kleinaktionäre aber schützen vor Diskrimnierungen, wie z.B. Käufe am Markt zu deutlich höheren Kursen und ein deutlich tieferes Angebot.
Nachfolgend die höchst zweifelhafte Behauptung von Goldin im Angebot:
Goldin´s offer, p.15 of 55 "Mit Ausnahme dieser Geschäfte haben in dem Zeitraum von sechs Monaten vor der Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Angebots bis zum 13. November 2013 (dem Tag der Veröffentlichung der Angebotsunterlage) weder die Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen i.S.d. § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen Gigaset-Aktien erworben oder Vereinbarungen über den Erwerb von Gigaset-Aktien geschlossen."
Ich würde darauf wetten, dass dies niemand vor Gericht unter Eid behaupten würde! |