mein Respekt vor dem Alter gebietet es mir, Ihren Post mit Nachsicht zu analysieren. Es ist auch nicht zielführend auf Ihre Argumente einzugehen, die zu 80% Ihres Textes auch rein gar nichts mit der konkreten Situation bei Steinhoff Holding zu tun haben. Und mein Statement, dass keineswegs 100.000 Arbeitsplätze bei einer eventuellen Insolvenz in Gefahr sind, sondern max. ein paar Hundert im Headoffice, haben Sie - trotz großer Bemühungen anhand nicht relevanter anderer Fälle - erkennbar nicht widerlegt! Warum gestehen Sie Ihren Analysefehler nicht einfach ein und gut ist.
Haftung von Steinhoff im Fall der Fälle: Klar haftet die SH Holding für ausstehende Schulden und gegebene Garantien. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass das CVA scheitern sollte und SH Holding insolvent wäre, würden einfach die rechtlich selbstständigen und profitablen Tochtergesellschaften verwertet. Mit diesen Assetverkäufen würden die Gläubigerinteressen befriedigt. Die Holding wäre pleite, die SH Aktien wertlos und Pepkor mit voller Workforce bekommt einfach neue Eigentümer. Exakt so würde es sich bei allen anderen überlebensfähigen Tochtergesellschaften verhalten. Die überwältigende Mehrheit aller Beschäftigungsverhältnisse würden weitergeführt werden und die neuen Eigentümer erfreuen sich ihres Investments.
Abschließend hätte ich noch zwei Fragen an Sie: a) Wie kommt man als Volljurist darauf, dass das deutsche Aktienrecht (AktG) und die deutschen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften wie ein Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag auf Steinhoff anwendbar sind? b) Können Sie uns bitte eine ausländische Gesellschaft nennen, die mit einer deutschen Gesellschaft einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag abgeschlossen hat? |