Als Beispiel dafür dürfte aus die Max Bahr Baumarktkette dienen, die mit der Praktiker Insolvenz abgewickelt wurde. Entscheidend dürfte aber immer das jeweils geltenden Recht im Land des Sitzes der jeweiligen Töchter sein. Hinzu kommt, wie die Besitzverhältnisse ausgelegt sind. Halten der Aktienmehrheit ?? So wie bei Pepkor. Teilhaber wie bei Conforama ( da ist doch noch garnichts klar) Seiffert als halber Eigentümer ?? Und die anderen Beteiligung ?? Muss man sicher im Einzelfall betrachten. Und Wulf, für welchen Staat wäre Steinhoff Systemrelevant ?? ZA vielleicht ? Conforama in Frankreich ?? Poundland in GB ?? Pepco EU in Polen ?? Jeder Mitarbeiter*in könnte sofort mit seiner/ihrer Qualifikation in einem anderen Läden arbeiten (vorausgesetzt, Arbeitskräfte werden nachgefragt) Das ganze dann mit Stahlkohern oder im Kohlebereich Arbeitenden zu vergleichen ist sehr weit hergeholt. Die Leute haben gut bezahlte Jobs und Qualifikationen, die nirgend anderswo in der jeweiligen Region teilweise nicht einmal in Europa nachgefragt werden. Insofern hinkt der Vergleich schon erheblich. Dass Wulf jetzt mit seinem Beitrag versucht, diesen Vergleich zu rechtfertigen und dazu noch deutsches Recht zitiert, zeigt, das er vom Haus aus Jurist ist. Das kenne ich auch im familiären Umfeld von Verwandten Juristen. |