nach der Equity-Methode bewertet wird? Werden separate Einzelabschlüsse nach IFRS aufgestellt, dann sind die Anteile an Tochterunternehmen/Beteiligungen, gemeinsam geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen gem. IAS 27.10 wie folgt zu bilanzieren:
1. zu Anschaffungskosten oder 2. in Übereinstimmung mit IAS 39 (das ist der fair value Wert).
Für jede Kategorie von Anteilen gelten die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Separate Einzelabschlüsse nach IFRS sind gem. IAS 28.4 solche Abschlüsse, die zusätzlich zum Konzernabschluss veröffentlicht werden sowie Abschlüsse, bei denen Anteile unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert werden und Abschlüsse bei denen Anteile von Partnerunternehmen an Joint Ventures Quoten konsolidiert werden.
Gem. IAS 28.10 und IAS 31.38 dürfen Anteile an Joint Ventures und assoziierten Unternehmen alternativ mit der Equity-Methode angesetzt werden. Gem. IAS 28.10 werden bei der Equity-Methode die Anteile zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. In der Folge erhöht oder verringert sich der Buchwert der Anteile entsprechend dem Anteil des Anteilseigners am Ergebnis des Beteiligungsunternehmens. Der Anteil des Anteilseigners am Ergebnis des Beteiligungsunternehmens wird in dessen Ergebnis ausgewiesen. Vom Beteiligungsunternehmen empfangene Ausschüttungen vermindern den Buchwert der Anteile.
Gerne können wir uns auf diesem Niveau austauschen.
Was Investoren interessant finden, sind nicht die Geschäftsberichte, sondern das Potenzial in Verbindung mit dem Status des Unternehmens. Und das Investoren, Equitiy und Möglichkeiten für den Mantel gewonnen wurde, auch ohne Geschäftsbericht, liegt ja eben vor. |