"Sondern geht es um ein Leistungsprinzip, dass eben gerade durch eine Erbschaftssteuer bestärkt werden würde."
Abgesehen, davon, dass wir diese Steuer ja nun aber bereits haben und diese im Hinblick auf die Änderung der steuerlichen Bewertungsgrundlagen von Immobilien sogar faktisch gerade erst erhöht wurde, sehen 70% das Leistungsprinzip wie oben dargelegt durch diese Steuer nun aber gerade andersherum verletzt.
Und es ist ja auch richtig, ....durch Substanzsteuern werden jene, die Vermögen für sich und ihre Nachkommen (mit bereits vollständig versteuertem Geld) aufbauen, im Vergleich zu jenen, die lieber alles verprassen, in unangemessener Weise benachteiligt.
Deinen Gerechtigkeitserwägungen kann ich mich auch ansonsten nicht wirklich anschließen. Wenn es z.B. wie in Deinem arg konstruierten Beispiel um die Risikokalkulationen von Versicherern oder Kreditgebern gehen soll, dann hat das doch nichts mit Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit sondern mit realen Unterschieden bei der Risikobewertung zu tun. Eine niedrige Risikobewertung zu haben ist zwar sicher ein Vorteil, aber doch keine Bevorteilung! ...das macht dann aber einen himmelweiten Unterschied.
Nach Deiner Argumentation geht es dann aber auch eben gar nicht darum, ob jemanden etwa in unsachgemäßer oder unanständiger Weise ein Vorteil gewährt würde, sondern es ist bereits der bloße Umstand an sich, einen Vorteil bei jemand anderen ausmachen zu können, der hier zum Gegenstand der Beanstandung gemacht und als ungerecht gebrandmarkt werden soll.
Dabei haben wir alle zufällige Vorteile und Nachteile vielfältigster Natur, die einfach sind, wie sie sind, ohne dass wir sie uns immer aussuchen könnten, oder auch unbedingt immer irgendwen dafür einen Vorwurf oder überhaupt in irgendeiner Weise verantwortlich machen könnten.
Dein Bauarbeiter wird dann auch durch keine wie auch immer ausgestaltete Erbschaftssteuer irgendeinen Vorteil bei der Risikobewertung seines Versicherungsgebers erhalten können. Er stünde da - mit welcher Regelung auch immer - in keiner Weise besser da. Sein Vorteil läge dabei allenfalls in einer Neidbefriedigung (die nun m.E. aber keine sinnvolle und legitime Basis für fiskalpolitische Regelungen abgeben kann).
Du unterscheidest zudem auch nicht dazwischen, ob ein Vorteil durch legitime oder illegitime Weise zu Stande gekommen ist.
Und bei dem Anliegen des Erblassers, seine Familie wirtschaftlich abzusichern, für sie in angemessener Weise vorzusorgen und seinen Wohlstand an diese weiter zu geben (und ihnen dabei auch erhalten zu können), handelt es sich nun mal um ein absolut legitimes und nachvollziehbares Anliegen und auch um einen ebenso absolut legitimen rechtlichen Vorgang, soweit wirst Du dem wohl hoffentlich zustimmen können.
Man kann Deiner Argumentation allerdings nicht folgen, ohne eben diesen Vorgang als Ungerechtigkeit betrachten zu müssen. Was nichts weniger bedeutete, als zu behaupten, dass es ungerecht wäre, nicht nur für sich selber sondern auch für seine Familie und ihre Nachkommen Wohlstand und eine finanzielle Absicherung schaffen zu wollen, und dass es des Weiteren ungerecht wäre, wenn jemand sein eigenes Vermögen, das sich aus vollständig versteuerten Geldern, bei denen der Staat schon zu Lebzeiten reichlich zugegriffen hat, nach seinem eigenem Willen verschenken und vermachen kann. Und diese Konsequenzen solcher einseitigen linken Gerechtigkeitsvorstellungen finde ich schon irgendwo ein bisschen pervers.
Ausgeben darf man sein Vermögen, …an wohltätige Zwecke Spenden darf man es auch, …wenn man damit nach seinem Tode seine Liebsten bedenken und wirtschaftlich absichern möchte, dann soll es aber plötzlich ungerecht werden.
..sorry, aber meine Vorstellungen von Gerechtigkeit und Freiheit sehen da doch etwas anders aus. |