selbst sieht. Das dient natürlich zur Absicherung für den Fall einer Insolvenz:
B.3 - Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind? • Wir haben erst vor kurzem mit der Kommerzialisierung unserer Produkte begonnen, erwirtschaften noch keine wesentlichen Umsatzerlöse und haben noch einen erheblichen Finanzierungsbedarf. • Es besteht ein hohes Risiko im Zusammenhang mit unserer Fähigkeit zur Fortsetzung unserer Unternehmenstätigkeit. • Wir sind stark vom Erfolg unseres Produktportfolios und insbesondere von Remimazolam, unserem Hauptprodukt, abhängig. • Bei der Vermarktung unserer Produkte sind wir von bestehenden und neuen Kooperations- und Vertriebsvereinbarungen mit Dritten abhängig, die ein Schlüsselelement unserer Geschäftsstrategie darstellen. • Wir haben nur begrenzte Erfahrung in der Vermarktung von Produkten und unsere Vermarktungsstrategie könnte sich als erfolglos erweisen. • Wir könnten nicht in der Lage sein, die Preise für unsere Produkte kontinuierlich auf einem wirtschaftlich tragfähigen Niveau zu halten, was uns daran hindern könnte, ausreichende Einnahmen zu erzielen und Profitabilität zu erreichen und beizubehalten. • Unsere Produkte könnten keine hinreichend langfristige Marktakzeptanz generieren, was uns daran hindern könnte, beständige Profitabilität zu erreichen. • Wir sind bei der Herstellung unserer Produkte auf externe Vertragshersteller, über die wir nur eingeschränkte Kontrolle haben, angewiesen und von diesen abhängig. • Unsere Produkte, insbesondere Remimazolam, wurden bisher nicht im kommerziellen Umfang hergestellt und wir könnten einer begrenzten Produktverfügbarkeit und/oder Preisschwankungen ausgesetzt sein. • Remimazolam hat noch nicht alle relevanten Marktzulassung erhalten und wenn es solche Marktzulassungen nicht oder nicht mit der gewünschten Sicherheitskennzeichnung erhält, sind wir möglicherweise nicht in der Lage, das kommerzielle Potenzial des Produkts voll auszuschöpfen. • Unsere Produkte müssen für die pädiatrische Verwendung entwickelt werden, und wir könnten negativen Folgen ausgesetzt sein, sollte diese Entwicklung nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht abgeschlossen werden. • Wir oder unsere Kooperationspartner könnten verpflichtet werden, klinische Phase-IV Entwicklungsstudien durchzuführen und könnten möglicherweise nicht in der Lage sein, diese Studien erfolgreich abzuschließen. • Wir benötigen erhebliche zusätzliche Finanzmittel, insbesondere für die Ausweitung unserer Kommerzialisierungsaktivitäten und die klinischen Entwicklungsverpflichtungen in Bezug auf unsere Produkte, und sind möglicherweise nicht in der Lage, unser Unternehmen als „Going Concern" fortzuführen, wenn es uns nicht gelingt, die erforderlichen Mittel zu beschaffen. |