im Beschluss des Amtsgerichts vom 1.11.12: [...]denn die Schuldnerin hat nach dem Ergebnis der tatsächlichen Ermittlungen den Mittelpunkt ihres Interesses im Inland, da sie ausschließlich im Inland tätig geworden ist und in Berlin ihre Geschäftsräume unterhält.[...] @kontingent: Das von dir genannte Datum spielt im Falle von GIV doch gar keine Rolle! Termine: - am 20.09.2012 um 11.45 Uhr ist angeordnet worden: vorläufige Insolvenzverwaltung - am 01.11.2012 um 13.00 Uhr ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden - Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).: 20.12.2012, 09.10 Uhr, im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218 - der Insolvenzverwalter hat am 22.01.2013 Masseunzulänglichkeit angezeigt - Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Insolvenzverwalter schriftlich bis zum 31.01.2013 anzumelden - Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin): 28.03.2013, 09.50 Uhr, im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218 |