Der vierte Wahlgang war eine recht eigenwillige Auslegung des Artikels 26 Abs. 4 der Landesverfassung. Da man nun das Wort "einem" in dessen letztem Satz nicht als Zahlwort, sondern als unbestimmten Artikel ausgelegt hat, können theoretisch noch beliebig viele Wahlgänge folgen. Mit jedem 34:34:1 ausgehenden Wahlgang verliert Frau Simonis weiter an Ansehen.
Solche Endloswahlen kannte ich bisher nur von der Papstwahl.
Zum Thema Neuwahlen: Die sind nach der SH-Landesverfassung nicht so einfach zu bewerkstelligen. Der Mechanismus ist in Artikel 36 beschrieben. Danach hat der/die MP _das Recht_, aber nicht die Pflicht, die Legislaturperiode vorzeitig zu beenden. Aber nur, wenn sie vorher die Vertrauensfrage gestellt hat, das Vertrauen aber nicht erhalten hat.
Die Amtsperiode des MP endet mit dem Zusammntritt des neuen Landtages. Sie ist also bereits beendet. Aber solange kein neuer MP gewählt ist, führt die bisherige das Amt geschäftsführend weiter. Das kann Frau Simonis theoretisch beliebig lange tun. Barschel hat das auch mal gemacht. Frau Simonis wird in den (im allgemeinen offenen) Abstimmungen im Landtag auch meistens eine Mehrheit finden.
Aber sie wäre schlecht beraten, wenn sie das täte. |