IFRS 15.93: "Bei der Vertragsanbahnung anfallende Kosten, die auch ohne Vertragsabschluss entstanden wären, sind zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand zu erfassen, es sei denn, sie sind ausdrücklich dem Kunden anzulasten, ob der Vertrag geschlossen wird oder nicht." --> Das betrifft für mich ganz klar Marketingaufwendungen und deshalb finde ich es FRAGWÜRDIG --> Nachzulesen auch in IAS 38.69c
Außerdem sage ich ja, dass der WP das genehmigt hat, es also von dem nicht als fehlerhaft gerügt wurde. Aber jeder Aktionär sollte es beim Investieren betrachten, weil es beim Vergleich mit anderen Gesellschaften, die Marketingaufwendungen als Aufwand verbuchen, einen höheren Gewinn ergibt und die Gesellschaft im Vergleich besser dasteht. Außerdem sollte es auch bei Bilanzvergleichen in die Überlegung einbezogen werden.
Dein Vorwurf des Bashings ist wohl einfach der Psychologie des Investierten anzulasten... Ich bringe einfach nur Argumente zu zumindest ungewöhnlichen Besonderheiten des Unternehmens mit dem Ziel, darauf aufmerksam zu machen und Kleinaktionären eine Gegendarstellung zu ermöglichen. Aber gut: Da ich eh nicht investieren will, werde ich die von euch geschaffene Blase positiver Kommentare und Ansichten wieder verlassen.
Wer noch eine spezifische Frage haben sollte, kann mich gerne privat anschreiben. |