und wenn die Coba nicht ein so hohen Tagesumsatz hätte, würde Sie schon längst geflogen sein...
Quelle: wikipedia - Auswahlkriterien[Bearbeiten] Damit ein Unternehmen in den DAX aufgenommen wird, muss es im Prime Standard gelistet sein, fortlaufend in Xetra gehandelt werden und mindestens einen Streubesitz von 10 % aufweisen (bis Oktober 2008 lag diese Grenze bei 5 %). Außerdem muss das Unternehmen einen Sitz in Deutschland haben oder den Schwerpunkt seines Handelsumsatzes an Aktien in Frankfurt und einen Sitz in der EU haben. Als Sitz des Unternehmens kann sowohl der juristische Sitz als auch das operative Hauptquartier, also der Sitz der Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungsführung gelten. Unter den Unternehmen, welche diese Grundvoraussetzungen erfüllen, erfolgt die weitere Auswahl anhand folgender zwei Merkmale: Orderbuchumsatz in Xetra und im Frankfurter Parketthandel Streubesitz-Marktkapitalisierung (Freefloat-Marktkapitalisierung) Eine Anpassung des DAX findet nach folgenden vier Regeln statt: Fast-Exit (45/45) Ein Unternehmen wird aus dem DAX genommen, wenn es nach einem der beiden Kriterien (Börsenumsatz oder Marktkapitalisierung) nicht mehr zu den 45 größten Unternehmen gehört, ein Nicht-Index-Wert aber bei der Marktkapitalisierung mindestens Rang 35 und beim Börsenumsatz mindestens Rang 45 erreicht. Fast-Entry (25/25) Ein Unternehmen wird neu in den DAX aufgenommen, wenn es nach beiden Kriterien mindestens zu den 25 größten Unternehmen zählt. Aus dem DAX scheidet dann jener Wert aus, welcher in mindestens einem der beiden Kriterien einen Rang schlechter als 35 (falls ein solcher existiert) ist und die niedrigste Marktkapitalisierung aufweist. Regular-Exit (40/40) Ein Unternehmen wird aus dem DAX genommen, wenn es nach einem der beiden Kriterien nicht mehr zu den 40 größten Unternehmen gehört, ein Nicht-Index-Wert aber in beiden Kriterien mindestens Rang 35 erreicht. Regular-Entry (30/30) Ein Unternehmen wird neu in den DAX aufgenommen, wenn es nach beiden Kriterien mindestens zu den 30 größten Unternehmen zählt und sofern ein Indexwert existiert, der nach mindestens einem Kriterium nicht mehr zu den 35 größten Unternehmen zählt. Nur jeweils zum ordentlichen Anpassungstermin im September werden alle vier Regeln angewendet Quelle: wikipedia |