alles andere macht auch keinen Sinn. Die steuerlichen Verlustvorträge von FNT will man ja nunmal ausnutzen und nicht verfallen lassen (auch nicht teilweise)...
Im Halbjahresabschluss von FNT heißt es so schön auf Seite 34:
"Das Risiko abweichender Sachverhaltsauslegungen und -bewertungen gilt insbesondere für gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen. Deshalb ist nicht ganz auszuschließen, dass durch Einbringungen, andere Umwandlungsvorgänge, Kapitalzuführungen und Gesellschafterwechsel gemäß § 8 Abs. 4 KStG (alte Fassung), ggf. in Verbindung mit § 10a Satz 9 GewStG, sowie § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG (alte Fassung), ggf. in Verbindung mit § 19 Abs. 2 UmwStG (alte Fassung), die von den Kapitalgesellschaften der freenet Group erklärten und so auch bislang von der Finanzverwaltung gesondert festgestellten körperschafts- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge vermindert wurden bzw. entfallen könnten.
Wenn innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar 25 Prozent oder mehr der Aktien oder Stimmrechte der Gesellschaft in einer Hand oder in Händen mehrerer Aktionäre mit gleichgerichteten Interessen vereinigt würden (schädlicher Beteiligungserwerb), könnten die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (körperschafts- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge) der Gesellschaft gemäß § 8c KStG, ggf. in Verbindung mit § 10a Satz 9 GewStG, anteilig oder vollständig verloren gehen. Aktien werden in einer Hand vereinigt, wenn sie an einen Erwerber, an diesem nahe stehenden Personen oder an eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen übertragen werden.
Auf den Eintritt dieses Risikos hat die Gesellschaft keinen Einfl uss, da der (ggf. teilweise) Wegfall der bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (körperschafts- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge) durch Maßnahmen und Transaktionen auf der Ebene der Aktionäre herbeigeführt wird. Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass es infolge einer Veräußerung oder eines Hinzu erwerbs von Aktien durch die Aktionäre der Gesellschaft zu einer Vereinigung von 25 Prozent der Aktien oder mehr in einer Hand kommen könnte. Dasselbe Risiko besteht, wenn durch andere Maßnahmen erstmals in der Hand eines Aktionärs oder mehrerer Aktionäre mit gleichgerichteten Interessen 25 Prozent oder mehr der Aktien oder Stimmrechte vereinigt werden. Die oben dargestellten Rechtsfolgen gelten entsprechend."
Das zeigt, dass DRI nicht FNT kaufen kann, sondern man es umgekehrt aufziehen muss. Firma kann anschließend ja auch wieder in DRI oder was auch immer umbenannt werden.
Vor dem 01.01.2008 erworbene Anteile bleiben da m. E. außen vor. Hat denn einer eine Ahnung, wie sich unsere 32 Mio Aktien an FRN da so zusammensetzen.
Gruß Muppets |