Infineon (moderiert)

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neuester Beitrag: 03.08.25 10:15
eröffnet am: 03.11.09 16:42 von: tomasnotoma. Anzahl Beiträge: 46834
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29.01.10 14:40
1

1972 Postings, 5954 Tage Georg47@Tyrell1980, ich finde du solltest

meinen Beitrag in aller Ruhe noch mal lesen, du verdrehst mir da zuviel.

Ich Spreche von geltend gemachten Verlusten, das setzt schon voraus das sie in der Spekulationszeit gemacht worden sind.

Die Verluste die gegen Gewinne verrechnet werden, sind die Verluste die durch kaufen der Aktien vor 2009, einhalten der Spekulationsfrist und Verkauf in 2009 enstanden sind.

Bei den Altbeständen die über der Spekulationsfrist gehalten wurden, ist natürlich die gesammte Summe Steuerfrei, wenn du das bemängels, aber der Gewinn fängt bei mir erst an wenn ich mehr Geld bekomme als ich dafür bezahlt habe, sprich, über dem Durchschnittskurs der Altbestände bin.

wenn du Altverluste hast, die durch Verkauf in 2008 entstanden sind und einhaltung der Spekulationsfrist, da gelten die alten Steuerregelungen.

Gruß Georg

 

29.01.10 14:42

786 Postings, 5983 Tage dani1106schöner Chart heute

wie bitter muss das zuschauen heute wohl für die vielen Angsthasen sein, die heute morgen verkauft haben... :-D
-----------
Das Schlimmste erwarten und auf das Beste hoffen!

29.01.10 14:45

281 Postings, 5948 Tage Pokerlui007wirklich

unfassbar diese Schwankungsbreite heute!!

 Einen Stop um die 4,10€ hätte ich mir nicht mal ansatzweise erträumt wo wir bei 3,80€ standen um 10Uhr!!!

 

Gooooooo on Infineon!!!!!!!

 

29.01.10 14:46
1

21 Postings, 6603 Tage axiowir liegen bereits jetzt bei 4,09. Es sind wohl

mächtige Beträge die seitens der Großinvestoren in Infineon angelegt werden, was für die gute und solide Qualität des Mänagements und der Zukünftträchtigen Produkte von Infineon spricht.  

29.01.10 14:46

30793 Postings, 7079 Tage AnanasMischbestand von Aktien was ist das

wenn man die Zukäufe nicht seperat in seinem Depot ---auch von einem Unternehmen---werden die alten zuerst verkauft, es sei denn man sagt welche verkauft werden sollten.
So die Auskunft eines Brokers.  

29.01.10 14:47

13767 Postings, 5752 Tage 1chraxio:

interessante vermutung....  

29.01.10 14:49

6713 Postings, 5667 Tage weltumradler@dani1106,

das zuschauen ist überhaupt nicht ärgerlich, gönne jedem den erfolg. bin zu 100% anderweitig investiert, aktien die evtl. den boden bereits erreicht haben... (wo der auch immer sein mag), warte weiterhin auf die fällige konsolidierung des daxes bzw, dow`s und möchte dann zum wiederholten male hier einsteigen.

nur wer gegen den strom schwimmt hat erfolg - WIR werden ihn haben...

 

29.01.10 14:52

13767 Postings, 5752 Tage 1chr4,13

29.01.10 14:54
1

30793 Postings, 7079 Tage AnanasJetzt brat mir einer ein Storch

4.13 bei L.&Schw. und die Futures liegen schon bei 1 %.
Das läuft auf 4.20 heute raus.  

29.01.10 14:56

6713 Postings, 5667 Tage weltumradler4,13 war wohl das heutige hoch,

hätte ich nicht gedacht....

nur wer gegen den strom schwimmt hat erfolg - WIR werden ihn haben....

 

29.01.10 15:04
1

67 Postings, 6040 Tage bitschelHin und her

macht Taschen leer. Die alte Weisheit gilt mehr den je. 

Also cool bleiben und warten bis die Börsen Weltweit in der letzten

Übertreibungsphase sind. Und die  wird erst kommen wenn die Nationalbanken

die Zinsen massiv erhöhen, was warscheinlich frühestens in 2-3 Jahren passieren wird.

Ich bleibe dabei, IFX wird den langjährigen Durchschnittswert von ca. EUR 12 überholen

und mit ensprechender Phantasie (Apple etc.) Richtung EUR 20 marschieren bevor der nächste Absturz folgt.

 

 

 

 

29.01.10 15:21

196 Postings, 5841 Tage Tyrell1980@Georg47

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 ist am 25.05.2007 vom Deutschen Bundestag die Einführung einer Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne verabschiedet worden. Diese beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Ziel der Abgeltungsteuer, die am 01.01.2009 in Kraft tritt, ist die Vereinheitlichung der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen für Privatanleger.

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen unter anderem Zinsen, Dividenden sowie Ausschüttungen von Investmentfonds.

Für Wertpapiere, die nach dem 31.12.2008 erworben und anschließend veräußert werden, fällt die Abgeltungsteuer auch auf realisierte Kursgewinne an - unabhängig davon, wie lange ein Wertpapier gehalten wurde. Die Jahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte ("Spekulationsfrist") entfällt, ebenso das Halbeinkünfteverfahren für Aktien.


Überblick:

Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die von Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) erhoben wird. Ihr unterliegen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten sowie private Veräußerungsgewinne (§ 23 EStG). Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Das Kreditinstitut, bei dem die Wertpapiere gehalten werden, ist verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und die Steuer an die Finanzverwaltung abzuführen.

Der Steuersatz ist grundsätzlich unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers der Kapitalerträge. Dies ist der wesentliche Unterschied zur derzeit in Deutschland erhobenen Kapitalertragsteuer bzw. zum Zinsabschlag. Diese Steuern werden zwar auch vom Kreditinstitut einbehalten, aber die Kapitalerträge unterliegen dennoch der individuellen Einkommensteuer des Empfängers, wobei die einbehaltene Steuer angerechnet wird.

Bei der Abgeltungsteuer besteht ein Veranlagungswahlrecht; bei der Veranlagung können die Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dadurch soll vermieden werden, dass Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen überproportional hoch besteuert werden. Die Abgeltungsteuer ist grundsätzlich vorteilhaft für Personen mit einem individuellen Einkommensteuersatz von mehr als 25 %.

Neu bei der Abgeltungsteuer ist die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Diese ersetzt die bisherige Regelung der zwölfmonatigen Spekulationsfrist, die gestrichen wird. Das gilt allerdings nur für Neuanlagen ab 1. Januar 2009, d.h. Wertpapiere, die bis 31. Dezember 2008 gekauft werden, unterliegen der alten Regelung und sind bei Veräußerung nach zwölf Monaten steuerfrei.

Das Halbeinkünfteverfahren (HEV) für Privatanleger wird ebenfalls gestrichen. Damit müssen 100 Prozent der Dividenden und Kursgewinne versteuert werden. Bisher waren Dividenden und Kursgewinne mit Aktien innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr gemäß HEV nur zur Hälfte steuerpflichtig, aber zum jeweils gültigen persönlichen (Grenz-)Steuersatz. Der Spitzensteuersatz für die Einkommensteuer liegt derzeit bei 45 Prozent.

Bestandsschutz
Kapitalanlagen, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden, unterliegen grundsätzlich einem Bestandsschutz, d.h.

• Veräußerungsgewinne sind nur im Rahmen des §23 EStG a.F. steuerpflichtig.
(Nach Ablauf der 1-jährigen Spekulationsfrist können Veräußerungsgewinne daher steuerfrei realisiert werden)

• Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Aktien, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden, profitieren noch vom HEV.

• Dividendenzahlungen bis zum 31.12.2008 fallen unter das HEV.

Eine Ausnahme gibt es bei Zertifikaten:
• Erträge aus Veräußerungsgeschäften mit Zertifikaten, die vor dem 15.03.2007 erworben wurden, unterliegen nicht der Abgeltungsteuer.

• Erträge aus Veräußerungsgeschäften mit Zertifikaten, die nach dem 14.03.2007 und vor dem 01.01.2009 erworben wurden und die vor dem 01.07.2009 veräußert werden, unterliegen ebenfalls nicht der Abgeltungsteuer (Achtung: Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft bei Veräußerung vor Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist).

• Erträge aus Veräußerungsgeschäften mit Zertifikaten, die nach dem 14.03.2007 erworben wurden und nach dem 30.06.2009 veräußert werden, unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer, d.h. es erfolgt ein Einbehalt von Kapitalertragsteuer i.H.v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn die Zertifikate vor dem 01.01.2009 erworben wurden und vor Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist veräußert werden. Hier erfolgt eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft, das der Kunde im Rahmen der persönliche Veranlagung unter Vorlage der Wertpapierabrechnungen zu deklarieren hat.


Durch die Abgeltungsteuer ist ein Kontenabruf zur Verifikation der Kapitaleinkünfte grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Dies wird durch eine gesetzliche Änderung in § 93 Abgabenordnung klargestellt werden.

Die Unterscheidung zwischen KESt und ZASt entfällt.

http://www.comdirect.de/pbl/cms/cms/services/...bgeltungsteuer_b.html  

29.01.10 15:43

21 Postings, 6603 Tage axio4,04 war der Anfangskurs Heute morgens, jetzt

hat Infineon diesen Wert wieder erreicht, d.h. der Preis ist wieder ausgeglichen und stellt die Basis für den positiven Kursverlauf für heute Nachmittag und Montag dar, wenn der Dow in Plus schliest was ich stark vermute. 4,20 für Heute Abend bzw. Montag Vormittag scheint mir realistisch.  

29.01.10 16:08

1398 Postings, 5865 Tage Sugar DaddyAbgeltungsteuer

Ergänzend zur Comdirekt und um schmerzhafte Überaschungen zu vermeiden zitiere ich noch aus der aktuellen Rechtsprechung:

Fifo-Methode (§ 20 Absatz 4 Satz 7 EStG)

Gemäß § 20 Absatz 4 Satz 7 EStG ist bei Wertpapieren bei der Veräußerung aus der Girosammelverwahrung (§§ 5 ff. DepotG) zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert werden (Fifo-Methode).

Die Anwendung der Fifo-Methode i. S. des § 20 Absatz 4 Satz 7 EStG ist auf das einzelne Depot bezogen anzuwenden. Konkrete Einzelweisungen des Kunden, welches Wertpapier veräußert werden soll, sind insoweit einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.


Als Depot i. S. dieser Regelung ist auch ein Unterdepot anzusehen.

Bei einem Unterdepot handelt es sich um eine eigenständige Untergliederung eines Depots mit einer laufenden Unterdepot-Nummer. Der Kunde kann hierbei die Zuordnung der einzelnen Wertpapiere zum jeweiligen Depot bestimmen.


Die Fifo-Methode gilt auch bei der Streifbandverwahrung.

 

29.01.10 16:15

217 Postings, 6039 Tage johanni77alles prima...

Halbleiter-Industrie
Infineon profitiert vom Chip-Boom

Getragen vom Boom der Chipbranche sieht sich der deutsche Halbleiterkonzern Infineon wieder auf Gewinnkurs. Das noch im vergangenen Jahr von der Pleite bedrohte Unternehmen erwartet im laufenden Jahr deutliche Umsatzsteigerungen und ein positives Ergebnis.

«In unseren Absatzmärkten ist die Krise noch nicht vorbei, aber für Infineon schon», sagte Chef Peter Bauer am Freitag in einer Telefonkonferenz. Das bayerische Unternehmen habe die finanziellen Probleme hinter sich gelassen. Infineon habe die Kosten im Griff und sei auf dem besten Weg, seine Produkte renditeträchtiger zu machen.

Für das Gesamtjahr hob Infineon seine Umsatz- und Gewinnprognose nach einem überraschend ertragreichen Weihnachtsquartal an. Im abgelaufenen Quartal hatte Infineon bei einem - verglichen mit dem Vorjahreszeitraum - um gut ein Viertel gestiegenen Umsatz von 941 Mio. Euro einen operativen Gewinn von 88 Mio. Euro erwirtschaftet. Ein Jahr zuvor stand noch ein Verlust von mehr als 100 Mio. Euro zu Buche.

Grosse Teile der Halbleiterindustrie, die traditionsgemäss einem breiteren konjunkturellen Aufschwung vorangeht, hatten in den vergangenen Wochen Zuversicht verbreitet. Intel hatte im vergangenen Quartal eine Rekordrendite erreicht und sich optimistisch über den weiteren Jahresverlauf geäussert. Auch Texas Instruments und STMicroelectronics rechnen mit einem guten Jahr.

(sda)
 

29.01.10 16:17

1398 Postings, 5865 Tage Sugar DaddyAktienmischmasch

Hier nochdie derzeit gültige Verfahrensweise zur Verlustverrechnung:


Nach § 20 Absatz 6 Satz 1 EStG sind verbleibende positive Einkünfte aus Kapitalvermögen
i. S. des § 20 Absatz 2 EStG nach der Verrechnung gemäß § 43a Absatz 3 EStG zunächst mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Maßgabe des § 23 Absatz 3 Satz 9 und 10 EStG zu verrechnen. Außerdem sind verbleibende Einkünfte i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG nach der Verrechnung gemäß § 43a Absatz 3 EStG mit Verlusten i. S. des § 22 Nummer 3 Satz 5 und 6 EStG zu verrechnen. Die Verlustverrechnung im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens durch die Kreditinstitute ist somit vorrangig, vgl. auch Rz. 212. Sie kann im Rahmen der Veranlagung nicht mehr rückgängig gemacht werden.


Es wird unter Berücksichtigung der Reihenfolge in folgenden Verlustverrechnungskreisen
verrechnet; die Verlustverrechnung kann nicht auf Teilbeträge beschränkt werden:
1.
Stillhaltergeschäfte; Verluste i. S. des § 22 Nummer 3 EStG in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung werden bis zum Jahr 2013 vor Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags mit Einkünften aus § 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG verrechnet. Die Verrechnung von Altverlusten kann nicht auf Teilbeträge beschränkt werden.
2.
private Veräußerungsgeschäfte; Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG in der am
31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung (Altverluste) dürfen bis zum Veranlagungszeitraum 2013 vor Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags mit Gewinnen i. S. des § 20 Absatz 2 EStG verrechnet werden. Hat der Steuerpflichtige im gleichen Veranlagungszeitraum Gewinne aus Kapitalvermögen und private Veräußerungsgewinne, sind die Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften zunächst innerhalb der Einkunftsart mit den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften zu verrechnen. Bei Veräußerungsverlusten i. S. des § 23 EStG, die in 2009 anfallen, kann gemäß § 10d Absatz 1 Satz 5 EStG wahlweise ein Verlustrücktrag nach 2008 vorgenommen werden. Die Verrechnung von Altverlusten kann nicht auf Teilbeträge beschränkt werden.
3.
Aktienveräußerungsgewinne / -verluste; Aktienveräußerungsverluste dürfen nur mit Aktienveräußerungsgewinnen verrechnet werden.
4.
sonstige Kapitalerträge / Verluste; sonstige negative Einkünfte aus § 20 EStG dürfen mit positiven Einkünften aus § 20 EStG verrechnet werden.

Um im Rahmen der Veranlagung eine Verrechnung mit sog. Altverlusten i. S. des § 23 EStG durchzuführen, hat der Steuerpflichtige eine Steuerbescheinigung i. S. des § 45a Absatz 2 EStG einzureichen, in der die insgesamt erzielten Gewinne i. S. des § 20 Absatz 2 EStG und die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen angeführt werden. Liegt eine Steuerbescheinigung mit diesen Angaben vor, ist davon auszugehen, dass die bescheinigte Kapitalertragsteuer auf diese Positionen entfällt.

Beispiel:
Zum 31. Dezember 2009 werden folgende Verluste festgestellt:
Altverluste § 23 EStG 15.000 €
Aktienveräußerungsverluste 3.000 €

Folgende Einkünfte liegen im Jahr 2010 vor:
Bank A:
Aktiengewinne
6.000 €
Aktienverluste
2.000 €
Bank B:
Zinsen
4.000 €
Verluste Risikozertifikat
5.000 €
Gewinn Termingeschäfte
8.000 €
Verlustverrechnung durch die Bank A:
Aktienveräußerungsgewinne
6.000 €
./. Aktienveräußerungsverluste
2.000 €
= Summe (§ 20 Absatz 6 Satz 5 EStG)
4.000 €
Ausweis Steuerbescheinigung (Bank A)
Kapitalerträge
4.000 €
davon Kapitalerträge nach § 20 Absatz 2 EStG 4.000 € davon Aktienveräußerungsgewinne 4.000 €
Verlustverrechnung durch die Bank B:
Vorrangige Verrechnung der Verluste nach § 20 Absatz 2 EStG mit Erträgen nach § 20
Absatz 1 EStG, damit Altverluste aus § 23 EStG in maximaler Höhe verrechnet werden
können.
Zinsen (§ 20 Absatz 1 EStG) 4.000 €
./. Verlust Risikozertifikat 5.000 €
Differenz ./.1.000 €
+ Gewinn Termingeschäft 8.000 € = Summe (§ 20 Absatz 2 EStG) 7.000 €
Ausweis Steuerbescheinigung (Bank B) Kapitalerträge 7.000 € davon Kapitalerträge nach § 20 Absatz 2 EStG 7.000 €

Verlustverrechnung im Veranlagungsverfahren gemäß § 32d Absatz 4 EStG
Einkünfte § 20 Absatz 2 EStG
(lt. Steuerbescheinigung Bank A) 4.000 €
(lt. Steuerbescheinigung Bank B) 7.000 €
Summe § 20 Absatz 2 EStG 11.000 €
./. Verlustvortrag § 23 EStG (max.) 11.000 €
0 €
Verlustvortrag § 23 EStG (31.12.10) 4.000 €
Verlustvortrag Aktienverluste (31.12.10) 3.000 €  

29.01.10 16:24
2

2074 Postings, 5897 Tage tomasnotomamasTOMATENTOM und BananaJoe

des waren noch Zeiten , als die Oma ihr Gärtlein bewirtschaftete......

um´s verstehen wollen, müssen, können oder s´Messer im Sack aufgehen kann ich dir nicht helfen , bin weder Logopäde, Ohrenarzt noch Psychologe und Hochdeutsch werd´ ich niemehr lernen, wie Ulla schon sagte , wenn du was persönliches hast schreib mir gerne eine BM
-----------
Deutscher Michel erwache

29.01.10 16:35

1972 Postings, 5954 Tage Georg47Tyrell1980+Sugar Daddy, verstehts oder verstehts

nicht was ich Heute geschrieben hatte, ich wollte damit keine Diskusion über Abgeltungssteuer ins Leben rufen, sondern nur einigen Leuten helfen einen falschen Gedankengang zu folgen.

Was ich geschrieben habe, das stimmt so, Thema Ende für mich.

Gruß Georg

 

29.01.10 16:38

69 Postings, 5765 Tage klondikeSteuer und Gebühren

Habe gehört, daß es möglich ist Aktien-Depots auf Kinder anzulegen und die Gewinne hieraus seien bis zu 8000 Euro steuerfrei, stimmt das?

Kaufe meine Aktien online über meine Hausbank, bin damit eigentlich nicht zufrieden. 

Zahle bei jedem Kauf/Verkauf 0,5% allein an die Bank zuzüglich Makler und Transaktionsentgeld. Gutschriften dauern 2 Tage. Es gibt bestimmt bessere Möglichkeiten.

Hoffe auf Antworten und Grüße alle Leser.

 

 

 

29.01.10 16:38

67 Postings, 6040 Tage bitschelTip zum steuerfreien Kapitalgewinn

Zieht in die Schweiz, hier ist die Steuerseuche noch nicht angekommen. Jegliche Kapitalgewinne sind STEUERFREI!!

Und es läst sich sehr gut leben!

 

29.01.10 16:39

13767 Postings, 5752 Tage 1chrklondike

sorry, falscher thread!hier gehts um Infineon


Neues Kursziel: 4,80  

29.01.10 16:48
1

995 Postings, 5860 Tage grottenolmmoinsen all

@thomas georg das wird aber eine katholische Weihnachtskerze des Kölner Domes würdig...., ihr müßt wahrscheinlich ein Faltblatt einfügen in den Chart für das Riesending....,

gruß grottenolm

 

29.01.10 16:51

1398 Postings, 5865 Tage Sugar DaddyGeorg47

Entschuldigung, aber das was du geschrieben hast war auf deutsch ziehmlicher Quatsch, zu dem ich mich einfach äussern musste, da dort einiges durcheinnander geworfen wurde. Ich sach ma, um deine anderen Beiträge zu würdigen "Schuster bleib bei deinen Leisten". Sorry!

Ich stell nochmal einen mE. verstädlichen Link ein. Ich bitte vor allem auch zu beachten, das für die Abgeltungsteuer nicht der persönliche Steuersatz (hier Durchschnittsteuersatz), sondern der Grenzsteuersatz zu beachten ist. Kann man aber hier nachlesen. Allerdings für Unbedarfte etwas zeitintensiv. Also "To whom it may concern "

http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_und_abgeltungsteuer.php  

29.01.10 16:57

1972 Postings, 5954 Tage Georg47grottenolm

wenn die Kerze so weiter macht, dann nimmt sie die ganze Spanne der Bollinger Bänder ein.

Gruß Georg

 

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