damit meine ich die Aktien die vor dem 1.1.2009 und nach dem 31.12.2008 gekauft wurden. Ihr dürft nicht dem Irrtum unterliegen aus dem Gesammtanschaffungspreis einen Durchschnittskurs zu errechnen, wer das macht und dann sein Aktien verkauft der kann dann erhebliche Verluste feststellen. Anfang 2009 arbeitete ich auch noch mit so einem Gedanken, wurde dann aber durch Verkäufe eines besseren belehrt, auch habe ich mich Monatelang über das verkaufen der Altbestände geärgert wegen des Steuerfrei verlustes. Heute weiß ich es besser und bin Froh, dadurch Altverluste ausgelöst zu haben. Also, aus allen vor dem 1.1.2009 gekauften Aktien einen eigenen Durchschnittskurs errechnen, der vermutlich erheblich höher ausfällt als der Gesammtdurchschnitt. Wenn dieser Wert in Zukunft überschritten wird, der ist Steuerfrei aber bis zur Gewinnzone kann es noch ein wenig dauern. Alle anderen Aktien die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden und einem den Durchschnittswert so schön versüßt haben, Bitte auch da den eigenen Durchschnittswert ermitteln, alles was darüber an Gewinn anfällt ist voll Abgeltungssteuerpflichtig oder später über Einkommenssteuererklärung zu eigenem Steuersatz. Viele von Euch haben das vielleicht schon immer so gesehen, andere wiederum nicht, deshalb mein Hinweis dazu. Jetzt noch mal kurz zu dem eventuellen Vorteil der geltend gemachten Altverluste, jetzt leider nicht mehr möglich. Wer durch die Altbestände einen sehr hohen Durchschnittskurs hat, wird es sehr schwer haben den steuerfrei Vorteil zu erreichen, während derjenige der die Altverluste geltend gemacht hatte (je früher desto höher) die Verluste von den ab 1.1.2009 gemachten Gewinne, in voller Höhe abziehen kann, allerdings über das Finanzamt. Gruß Georg
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