"Für den Gesetzentwurf würde der Maas von mir eine 4- bekommen. Schlecht durchdacht, keine durchgängige Story... ein Flickwerk das seines Gleichen noch suchen muss...."
Vollkommen richtig, der Gesetzesentwurf beinhaltet, daß soziale Netzwerke wie Twitter, Gesichtsbuch usw., bei hohen Sanktionen in Form hoher und höchster Geldstrafen lt. der Interpratation der Bun t esregierung als "Hassmail`s" "INTERPRETIERTE" Beiträge im Net innerhalb von 24 Std. in Form zumindest durch Löschungen vorzugehen hat ! Auch können u.U. auch die Verfasser staatsanwaltschaftlich verfolgt und ggf. ebenso bestraft werden !
Klitze kleines Problem bei dem völlig unüberlegten (Teil-) Meinungsunterdrückungsversuch ist, -das kluge Ma(r)asmännchen hat doch glatt vergessen, daß dafür eine Reihe hieb- und stichfeste Durchführungs- & Bewertungskriterien notwenig wären, da jede k r i t i s c h e Äußerung im Net nur äußerst schwer juristisch beurteilt werden kann im Sinne von: WAS ist noch eine im korrekten, expliziten Sinne des Gesetzes auf "freie Meinungsäußerung" (GG Art. 5 / § 185 Stgb) gerade noch gedeckt, und was ist eine im Sinne des Gesetzes schon eine strafbare Handlung ? Dies ist ausschließlich eine von Fachjuristen, Staatsanwälten und letztendlich von Gerichten eine definitiv abschließend zu klärende und zu entscheidende jur. Frage, AABER keinesfalls eine Pi x Daumen innerhalb v. 24 Std. von in rechtlicher Hinsicht vielen unbedarften, unqualifizierten, quasi Laien-Mods zu entscheiden, ZUMAL diese bei Millionen täglicher Einträge eine unlösbare Aufgabe darstellen ! Die "GRAUZONE" bei Einträgen darüber zu entscheiden, "gerade noch im rechtlichen Rahmen oder bereits schon am Rande strafrechtlicher Relevanz", dürfte das Hauptproblem sein, für welche Maas ganz sicher keine praktikable Patentlösung zusammen mit dem Gesetzentwurf vorgelegt hat !
Natürlich ist dieser Gesetzesentwurf nur vorgeschoben gegen "Hassmails" & Fake-New`s gerichtet, sondern soll prioritär das in den vielen aus der Gesellschaft verlauteten Kritiken dargestelle Politikversagen u. Zustandsbeschreibungen im Land, -wie die zusätzlich zur osteuropäischen WEM WOHL noch zuzurechnende, unkontrollierbar gewordene Kriminalität-, ergo das komplette Staatsversagen zugerechnet werden muß, samt den vielen, unvorhersehbaren, unbedachten Problemgegebenheiten und Verdeutlichungen gegenüber den Wählerschichten durch die Androhung möglicher, strafrechtlicher Folgen vermieden werden soll, verdeutlichend ausgedrückt, dadurch zumindest teilweise unterdrückt, d.h. die freie Meinungsäußerung nicht unerheblicher Bevölkerungschichten auf offiziell "legalen" Umwegen,
-SELEKTIV BZGL. WICHTIGEN, ZUMINDEST TEIL-WAHLENTSCHEIDENDEN ELEMENTEN-,
ausgehebelt wird !
Wäre dem oben Ausgeführten nicht so, muß die Frage erlaubt sein, warum hätte man es nicht einfach dabei belassen können, -wie es bereits jetzt schon teilweise in den sozialen Netzwerken Praxis ist-, und vielleicht vorgeschrieben auch intensiviert hätte werden können, daß die Moderatoren der Netzwerke VOR VERÖFFENTLICHUNG VORAB ZUNÄCHST PRÜFEN (wie z.B. bei "FOCUS-online"), -um z.B. strafrechtliche, mögliche Konsequenzen bereits im Vorfeld vermeiden-, ergo bereits Straftaten erst gar nicht entstehen zu lassen, und damit auch unbedarfte Autoren von Beiträgen in gewissem Sinne vor sich selbst zu schützen, die deutlich bessere, möglicherweise auch vor Strafen schützende Variante gewesen ?
Wenn ich mir betrachte, daß die rot, rot, grüne, sogen. Berliner Regierung / der Senat, die aus Polizeisicht vollkommen unkontrollierbar gewordene, außer Kontrolle geratene Rauschgiftszene im Görlitzer Park jetzt nicht mehr kontrollieren oder gar verfolgen will, um, -und man höre und staue-, "um diese Leute / Dealer und andere in`s Unglück Stürzende, ergo Straftäter NICHT ZU KROIMINALISIEREN" ???, dürfte unter diesem Aspekt der von mir in vorigem Absatz aufgezeigte Vorschlag mehr als nur viel eher gerechtfertigt sein !! Was sagt eigentlich Herr Mass gegen die geplante Vorschubleistung / Duldung von Straftaten ??
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