HelloFresh SE
Berlin
ISIN DE000A161408 WKN A16140
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts
Der Vorstand der HelloFresh SE hat am 25. August 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom selben Tag unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2017/I) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 173.609.500,00 um EUR 254.914,00 auf EUR 173.864.414,00 durch Ausgabe von 254.914 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2020, gegen Bareinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. 2 Unterabs. 4 zweiter Spiegelstrich der Satzung in Verbindung mit Art. 5 SE-VO, §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erlöse aus der Kapitalerhöhung ganz überwiegend zur Erfüllung von Ansprüchen von aktiven und früheren Organmitgliedern und Mitarbeitern der Gesellschaft, von Rechtsvorgängerinnen der Gesellschaft oder deren Tochtergesellschaften aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zu verwenden. Berlin, im August 2020 HelloFresh SE Der Vorstand |