Neuer1, dann google doch mal bitte Enron. Und als nächstes googlest du warum es früher mal Big5 gab und heute nur noch Big4. Und um es abzurunden: Rate mal mit wem das einstige Big5-Mitglied in Deutschland fusioniert hat...Richtig. Mit EY.
Wie auch immer. Die Rechtslage ist unmissverständlich. Wenn EY einfach fahrlässig gehandelt hat, haften sie nur mit 4 Millionen Euro. Wenn sie aber vorsätzlich betrogen haben sollten, haften sie unbeschränkt. EY Deutschland hätte dafür nicht die finanziellen Mittel. Allerdings hält es zumindest der SdK für wahrscheinlich, dass die Dachgesellschaft von EY den Standort Deutschland nicht aufgeben wollen würde und man daher einen Vergleich anstreben würde.
Du siehst, lieber Neuer1, es ist bei weitem nicht so trivial wie du hier gerade tust. Die Frage, die vor Gericht zu klären ist, ist ob EY vorsätzlich gehandelt hat. Ich würde das als totales 50/50-Ding sehen. Laut SdK ist die Verfehlung von EY so dermaßen ungeheuerlich, dass sie vorsätzlich gewesen sein MUSS. Wenn das Gericht dieser Argumentation folgt, sieht es schlecht aus für EY. |