ich denke dass man Betrug bei EY ausschließen kann und ob man grobe Fahrlässigkeit beweisen kann, wird lange dauern. Im übrigen habe ich mal kurz gegoogelt und festgestellt, dass die einzelnen Niederlassungen mit einem Firmennamen aufgeführt werden. Es wird bei EY betont, dass man nicht für Fehler anderer Niederlassungen haftet. Da mir bekannt ist, dass Wirtschaftsprüfer jede rechtliche Möglichkeit bei ihren Klienten ausnutzen, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich solche Unternehmen nicht absichern. Oder ist ein Fall bekannt, bei dem man den Wirtschaftsprüfer verantwortlich für Versäumnisse gemacht hat. Im übrigen scheint Wirecard ein wahnsinnig raffiniertes Blendwerk aufgebaut zu haben, Zudem gab es schon seit Jahren Warnungen, da hätte der vorsichtige Aktionär die Ohren spitzen müssen. Diese haben mich vor ca. 2 Jahren aus dem Wert getrieben, obwohl H. Braun immer wieder beschwichtigend aufgetreten ist und stetig seinen Aktienbestand erhöht hat. |