Das bringt uns nicht direkt etwas, aber es zeigt welchen Wert die Schulden unserer Gläubiger am Markt haben. Dies und vor allem die Tatsache, dass insbesondere die großen Schuldenanteile der HFs zu ähnlichen Kursen übernommen wurden, zeigt doch, dass die Gläubiger keinen Anspruch auf die vollen 10 Mrd haben.
Ich hatte durch ein kleines Unternehmen mal Einblick über die Vorgehensweise solcher Forderungsaufkäufer. Wir hatten aus einer Leasingrückgabe 5.000 € strittig mit der VW-Bank. Die haben diesen Anspruch an XXX für was sich hinterher rausstellte 2.200 € verkauft und haben uns umgehend einen Vergleich für 3.200 € angeboten. Wir haben uns dagegen gewehrt. Dann haben sie uns auf die vollen 5.000 € verklagt und schließlich wurde ein Vergleich geschlossen auf den Betrag von 2.200 € (also deren EK der Forderung) plus ein paar Zinsen, also 50:50.
Das WHOA-Gericht sollte genau diesen EK-Wert als tatsächliche Schuldsumme bzw. Entschädigungssumme ansetzen. Sollten die HFs also 5 Mrd. für die Schuldtitel bezahlt haben, in der Zwischenzeit 10% auf die volle Schuldenhöhe von 9 Mrd. erhalten haben, dann wären sie mit einer Restschuld von 5 Mrd. immer noch sehr gut bezahlt. Wir sollen hier nur zur Gewinnmaximierung der HFs ausgebootet werden, und nicht um Schaden von den Gläubigern abzuwenden. Und es sind genau diese HFs die einfach Druck durch die Fälligstellung ausüben. Und sie sind ja sogar zu einer Verlängerung um bis zu 5 Jahren bereit, aber nur wenn sie dafür 80 % bekommen. Ich hoffe wirklich, dass wir das dem Richter genau so darlegen und er diese Ungerechtigkeit und den Raubtierkapitalismus darin erkennt, und abschmettert. |