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euro adhoc: United Internet AG / Veröffentlichung gemäß § 26 WpHG Abs. 1 Satz 1 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
-------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: ----------------------------------- Name: Ralph Dommermuth Staat: Deutschland
Angaben zum Emittenten: ----------------------- Name: United Internet AG Adresse: Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur Sitz: Montabaur Staat: Deutschland
23.04.2008
A. Veröffentlichungen gemäß § 41 Abs. 3 WpHG
1. Stimmrechtsmitteilung nach § 41 Abs. 2 WpHG
Die Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH, Montabaur, Deutschland, hat uns gemäß § 41 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr am 1. April 2002 5,7 % der Stimmrechte an der United Internet AG zustanden. Das entsprach zum damaligen Zeitpunkt 3.239.905 Stimmrechten.
2. Korrektur der Stimmrechtsmitteilung nach § 41 Abs. 2 WpHG vom 2. April 2002, veröffentlicht am 4. April 2002 in der Börsenzeitung
Die Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft, Montabaur, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass sie ihre Stimmrechtsmitteilung nach § 41 Abs. 2 WpHG vom 2. April 2002, veröffentlicht am 4. April 2002 in der Börsenzeitung, dahingehend korrigiert, dass ihr am 1. April 2002 36,64 % der Stimmrechte an der United Internet AG zustanden (entsprach zum damaligen Zeitpunkt 20.839.905 Stimmrechten). Davon waren ihr 5,7 % der Stimmrechte (entsprach zum damaligen Zeitpunkt 3.239.905 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Ihr zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgendes von ihr kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der United Internet AG 3% oder mehr betrug, gehalten:
- Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH.
3. Stimmrechtsmitteilung nach § 41 Abs. 2 WpHG
Die Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH, Montabaur, Deutschland, hat uns gemäß § 41 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr am 1. April 2002 36,64 % der Stimmrechte an der United Internet AG zustanden (entsprach zum damaligen Zeitpunkt 20.839.905 Stimmrechten). Davon waren ihr 36,64 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Ihr zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der United Internet AG jeweils 3% oder mehr betrug, zugerechnet:
- Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft - Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH.
4. Korrektur der Stimmrechtsmitteilung nach § 41 Abs. 2 WpHG vom 11. April 2002, veröffentlicht am 16. April 2002 in der Börsenzeitung
Herr Ralph Dommermuth, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass er seine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 41 Abs. 2 WpHG vom 11. April 2002, veröffentlicht am 16. April 2002 in der Börsenzeitung, dahingehend korrigiert, dass ihm von den ihm am 1. April 2002 zustehenden 44,37 % der Stimmrechte an der United Internet AG (entsprach zum damaligen Zeitpunkt 25.239.905 Stimmrechten) 36,64 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren (entsprach zum damaligen Zeitpunkt 20.839.905 Stimmrechten). Ihm zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der United Internet AG jeweils 3% oder mehr betrug, gehalten:
- Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH, - Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft, - Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH.
B. Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
1. Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
Die Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH, Montabaur, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 26. November 2003 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % betrug (entsprach zum damaligen Zeitpunkt 0 Stimmrechten).
C. Veröffentlichung gemäß § 41 Abs. 4a Satz 7 WpHG
1. Stimmrechtsmitteilung nach § 41 Abs. 4a WpHG
Die Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft, Montabaur, Deutschland, hat uns gemäß § 41 Abs. 4a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 20. Januar 2007 28,13 % betragen hat (entsprach zum damaligen Zeitpunkt 70.400.000 Stimmrechten).
2. Stimmrechtsmitteilung nach § 41 Abs. 4a WpHG
Die Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH, Montabaur, Deutschland, hat uns gemäß § 41 Abs. 4a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 20. Januar 2007 28,13 % betragen hat. Davon waren ihr 28,13 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Ihr zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgendes von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der United Internet AG 3% oder mehr betrug, gehalten:
- Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft.
United Internet AG
Der Vorstand Elgendorfer Straße 57 56410 Montabaur
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